Seit 2018 gibt es im Landkreis Freising den Verhütungsmittelfonds. Damit bei der Wahl des Verhütungsmittels nicht die Kostenfrage im Vordergrund stehen muss, können Bedürftige aus Stadt und Landkreis Freising die Übernahme der Kosten beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Landkreis den Betrag ganz oder teilweise.
In ihrer Beratungsarbeit werden die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt, Gesundheitsamt Freising, Donum Vitae in Bayern e.V. Freising und die Familienberatung Ismaning immer wieder damit konfrontiert, dass Personen mit geringem Einkommen Verhütungsmittel nicht selbst finanzieren können. Mögliche ungeplante Schwangerschaften und eventuelle Schwangerschaftsabbrüche sind die Folge. Da lediglich jungen Menschen bis zum 22. Lebensjahr kostenlos bzw. gegen Rezeptgebühr Verhütungsmittel zur Verfügung gestellt werden, können mittellose Erwachsene auf eine derartige Unterstützung nicht zurückgreifen.
Diese können einen Antrag auf Kostenübernahme über den Verhütungsmittelfonds stellen, sofern sie mindestens 22 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Freising haben und eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (SGB XII), BAföG/BAB, Leistungen nach dem AsylbLG, Wohngeld Plus oder Kinderzuschlag.
Die Kosten können für Pille, Verhütungsring, Verhütungspflaster, Dreimonatsspritze, Verhütungsstäbchen, Hormonspirale, Kupferspirale/-kette/-ball oder Vasektomie/Sterilisation übernommen werden. 5000 Euro jährlich hatte der Landkreis für den Verhütungsmittelfonds zur Verfügung gestellt – eine freiwillige Leistung. Nachdem dieser regelmäßig ausgeschöpft war, stimmte der Kreisausschuss des Kreistags Freising für 2023 einer Erhöhung auf 10.000 Euro zu.
Weitere Informationen zum Verhütungsmittelfonds im Landkreis Freising sind im Internet unter www.schwanger-fs.de/beratung/stiftung-und-fonds zu finden.