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Jagdscheinverlängerung nur noch bis 31. März 2021 möglich

 

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Freising weist darauf hin, dass auslaufende Jagdscheine nur noch bis 31. März 2021 verlängert werden können. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Webseite des Landratsamtes unter https://lrafs.de/j86w abrufbar. An dieser Stelle sind außerdem die Unterlagen aufgelistet, die für eine Verlängerung benötigt werden.

 

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann dies zu einem Verlust der Jagdpachtfähigkeit führen und waffenrechtliche Probleme hinsichtlich des Waffen- und Munitionsbesitzes nach sich ziehen. Eine Jagdscheinverlängerung ist derzeit ausschließlich postalisch möglich. Die Unterlagen sind hierzu an das Landratsamt Freising, Untere Jagdbehörde, Landshuter Str. 31, 85356 Freising zu schicken.

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