Bislang fallen ukrainische Geflüchtete unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ab 1. Juni 2022 soll das Jobcenter Freising für die Auszahlung zuständig sein, da sich Bund und Länder entschieden haben, dass sie ab Juni die staatliche Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten sollen. Die Vorbereitungen im Sachgebiet Asyl des Landratsamts Freising und im Jobcenter laufen auf Hochtouren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, haben die betreffenden Personen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Außerdem erhalten sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Freising unterstützt sie bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Flüchtlingsunterkünften zusammen.
1514 Personen, die bisher seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und im Landkreis Freising angekommen sind, erhalten aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier werden Regelbedarfe für das tägliche Leben individuell gezahlt und bei Bedarf Krankenscheine für ärztliche Behandlungen gewährt. Zunächst zahlte das Landratsamt Freising Barbeträge als Abschlag, um möglichst schnell helfen zu können. Inzwischen erhalten alle Antragsteller persönliche Termine. 212 Antragsteller haben den Landkreis bereits wieder verlassen, viele sind in die Heimat zurückgekehrt, einige sind in andere Regionen Deutschlands oder gar ins Ausland gezogen, da hier Verwandte oder Bekannte untergekommen sind.
Noch im Mai soll auf Bundesebene die Gesetzesänderung beschlossen werden, nach der die ukrainischen Flüchtlinge dann ab Juni Grundleistungen nach dem SGB II oder SGB XII bekommen. Das Landratsamt ist hier bereits in enger Absprache mit dem Jobcenter, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen. „Dabei kommt uns und den Flüchtlingen zugute, dass unser Ausländeramt bereits sehr viele Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hat“, erklärt Sandra Schulenberg, Leiterin des Sachgebiets Asyl und Flüchtlingsmanagement. Dabei handelt es sich um ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, das zwingende Voraussetzung ist, um Geld vom Jobcenter zu erhalten. Insgesamt hat das Landratsamt bereits 1593 Personen eine solche Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Um den Geflüchteten die Antragstellung zu erleichtern, organisiert das Jobcenter Informationsveranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis, die von 12. bis 25. Mai stattfinden sollen. „Dort können die Geflüchteten mit ihren Helfern erscheinen, wir helfen ihnen beim Ausfüllen der Anträge und nehmen diese auch gleich wieder an“, erklärt Bernhard Reiml, Geschäftsführer des Jobcenters Freising. Die genauen Termine und Orte werden derzeit unter www.jobcenter-freising.de unter der Rubrik „Ukraine“ veröffentlicht.