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Die MVV-Tarifreform zum 15. Dezember 2019: Wichtige Neuerungen, neue Angebote, Umtauschfristen und Übergangsregelungen

Mit der MVV-Tarifreform werden Mitte Dezember 2019 in der Wachstumsregion München die Weichen für die Mobilität von morgen gestellt. Schon heute können sich Fahrgäste auf unterschiedlichen Kanälen über die Effekte der Tarifreform informieren. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

 

Eine einfachere und klarere Tarifstruktur, günstigere Preise für die Mehrheit der Haushalte und ein größerer Geltungsbereich bei vielen Tickets sorgen dafür, dass Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrgäste deutlich attraktiver werden – und das eigene Auto getrost öfter zu Hause bleiben darf.

 

MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch: „Die anstehende Tarifreform ist die umfassendste Neuerung des MVV-Tarifs seit Verbundgründung. Für das gemeinsame Ziel, die Verkehrswende im Großraum München zu schaffen, ist die Tarifreform als ein zentraler Baustein von großer Bedeutung – sie vereinfacht den Ticketkauf und verringert so die Einstiegshürden zu Bus und Bahn.“

 

Bayerns Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart: „Nur mit einem attraktiven Angebot können wir die Bürgerinnen und Bürger zum Umsteigen auf den ÖPNV bewegen. Und genau das wird die Reform künftig bewirken: Mehr Mobilität für gleich viel oder sogar weniger Geld. Die neue Tarifstruktur ist deutlich einfacher und sorgt dafür, dass nahezu alle Fahrgäste, sowohl der Landeshauptstadt als auch der Verbundlandkreise, von der Neuerung des MVV-Tarifs profitieren.“

 

Der Netzplan 2020

 

Wichtige Neuerungen ab 15. Dezember 2019

Das Verbundgebiet wird mit der MVV-Tarifreform für alle Fahrkartenangebote in sieben Tarifzonen (Zone M und Zonen 1 bis 6) eingeteilt. Die bisherige Unterscheidung von Ringen, Zonen und Räumen für unterschiedliche Ticketarten entfällt. Die neue Zone M beinhaltet künftig das komplette Gebiet der Landeshauptstadt München sowie einige umliegende Gemeinden. Die MVV-Verbundlandkreise liegen in den Zonen 1 bis 6. Der Flughafen München liegt ab 15. Dezember in der Zone 5 – für eine Fahrt aus der Münchner Innenstadt zum Flughafen ist dann eine Fahrkarte für die Zonen M–5 nötig.

 

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich sehr, dass mit der neuen Tarifreform die komplizierte Aufteilung des Innenraums in vier Ringe entfällt und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs deutlich einfacher und auch günstiger wird. Ich begrüße vor allem, dass zum ersten Mal nun auch der Freistaat bereit war, den Ticketpreis mit zu subventionieren. Mit der jetzt geltenden Tarifreform entlasten wir auch Schülerinnen, Schüler und Azubis deutlich – sie zahlen für den gesamten Innenbereich, jetzt Zone M genannt, nur das, was sie vorher für einen Ring bezahlen mussten. Das ist eine spürbare finanzielle Entlastung und soll gerade junge Menschen für den umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehr begeistern. Beim Seniorenticket entfällt die viel kritisierte 9 Uhr-Grenze. Seniorinnen und Senioren können mit diesem Ticket nun jederzeit den MVV nutzen. Insgesamt setzen wir mit der Tarifreform ein starkes Signal für einen zukunftsgerichteten öffentlichen Nahverkehr.“

 

Bei Einzelfahrkarten-, Streifen- und Tageskarten gilt: Es ist mindestens die Zone M bzw. es sind mindestens zwei Zonen zu erwerben. Im Verlauf einer Fahrt mehrfach durchfahrene Zonen müssen künftig nur einmal bezahlt werden. Bei Zeitkarten kann auch eine einzelne Tarifzone gekauft werden.

 

Mit Einführung der Tarifreform ändern sich die Preise zahlreicher Tickets. Mit dem MVV-TarifCheck unter tarifcheck.mvv-muenchen.de lassen sich die aktuell noch gültigen Preise ganz einfach mit den ab 15. Dezember gültigen Preisen vergleichen.

 

Außerdem liegen mit der Einführung der MVV-Tarifreform zahlreiche Haltestellen in zwei Zonen (etwa „Allach M/1“ sowohl in Zone M als auch in Zone 1). Dies kann im neuen Netzplan mit Tarifzonen abgelesen oder mit nur wenigen Klicks online im Tool „Ihre Haltestelle und die neue Zone“ unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform geprüft werden. Entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung kann die richtige Zone ausgewählt und damit der günstigere Preis bezahlt werden. Für die Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof wird beispielsweise nur die Zone M bezahlt, von Allach nach Altomünster sind die Zonen 1 bis 4 zu bezahlen.

 

Neue Angebote

Neben der Ausweitung zahlreicher Geltungsbereiche und den günstigeren Ticketpreisen sind es vor allem zwei neue Angebote, die die MVV-Tarifreform so attraktiv für die Fahrgäste machen:

 

U21 – Angebot mit eigener Streifenkarte: Für 15- bis 20-Jährige gibt es jetzt eine eigene Streifenkarte U21 mit 45 % Rabatt. Diese funktioniert wie die reguläre Streifenkarte. Für eine Fahrt in der Zone M sind somit zwei Streifen dieser Streifenkarte U21 (zwei Streifen à 77 Cent = 1,54 €) zu entwerten. Damit bietet der MVV weiterhin einen außergewöhnlich attraktiven Jugendtarif an. Das Stempeln einer zusätzlich vergünstigten Kurzstrecke ist mit der Streifenkarte U21 allerdings nicht möglich.

 

Sozialticket – uneingeschränkt mobil: Erstmals wird es ein Sozialticket in allen MVV-Verbundlandkreisen geben. Die neue IsarCard S folgt wie alle anderen Tickets der Sieben-Zonen-Logik und wird als Monatskarte erhältlich sein. Damit wird für Hilfeberechtigte Bus- und Bahnfahren viel günstiger. Sie erhalten ein Ticketangebot, das ihren Zahlungsmöglichkeiten entspricht – und können damit uneingeschränkt an öffentlicher Mobilität teilhaben.

 

Robert Niedergesäß, Landrat im Landkreis Ebersberg und Sprecher der Verbundlandkreise: „Dass Menschen mit sehr kleinem Geldbeutel das Angebot des MVV nun bezahlbarer nutzen können, war mir ein sehr großes Anliegen, das wir in der Reform durchgesetzt haben. Die Reform ist insgesamt sehr gelungen, der Tarif wird einfacher, gerechter und moderner. Zum Fahrplanwechsel erfolgt eine Tarifsenkung von im Durchschnitt über sieben Prozent, das ist einmalig in der Republik!“

 

IsarCard65 – Das neue Ticket für Senioren: Da die Menschen heute deutlich länger arbeiten, wird beim Ticket für Senioren die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Das neue Seniorenticket – die IsarCard65 – ist jetzt ganztätig und ohne Sperrzeit gültig und wird an die neue Tariflogik angepasst; dies gilt auch für die bisher angebotenen Erweiterungskarten. Für Kunden unter 65 Jahre, die bereits bisher die IsarCard60 im Abonnement nutzen, gibt es eine großzügige Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze. Ab 01. Januar 2020 werden diese Abos zu den neuen Geltungsbereichen und Preisen als IsarCard65, jedoch unter Beibehaltung der bisher geltenden Sperrzeitregelung, weitergeführt.

 

Umtausch- bzw. Aufbrauchfristen und Übergangsregelungen

Bei laufenden Abonnements werden ab 01.01.2020 die neuen Preise abgebucht. Bei einer Reduzierung des Preises wird die Ersparnis erstattet, bei einer Erhöhung des Preises erfolgt bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements keine Nachberechnung.

 

Fahrrad-Tageskarten, Wochen- und Monatskarten, die vor dem Start der Tarifreform am 15.12.2019 gekauft wurden, sind – bis zum Ablauf Ihrer Geltungsdauer – im alten Geltungsbereich weiterhin gültig.

 

Einzelfahrkarten Kind und Kurzstrecke sowie Streifenkarten können bis zum 31. März 2020 aufgebraucht oder bei den Kundencentern im MVV umgetauscht werden. Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die neue Streifenkarte U21 – bisherige Streifenkarten zur Nutzung des U21-Angebotes sind daher nach dem 15. Dezember 2019 nicht mehr gültig.

 

Nach der Einführung der neuen Tarifstruktur zum 15.12.2019 nicht mehr gültig sind: Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten und Kinder-Tageskarten. Diese Fahrscheine können in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31. März 2020 kostenlos erstattet werden.

 

Detaillierte Informationen zur MVV-Tarifreform mit Antworten auf die wichtigsten Fragen, einer Übersicht der neuen Preise und dem neuen Netzplan sind unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform zu finden.

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