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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein nachgewiesen

Obwohl die Aujeszkysche Krankheit (AK) durch ein nationales Bekämpfungsprogramm in der Hausschweinepopulation getilgt werden konnte und Deutschland seit 2003 offiziell als frei von AK gilt, kommt das verursachende Suide Herpesvirus 1 (PrV) weiterhin in Schwarzwildbeständen vor. Für Haus- und Wildschweine werden stichprobenmäßige Monitoring-Untersuchungen durchgeführt. Bei einer solchen Untersuchung wurde nun bei einem jüngst bei Hohenkammer erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen.

 

Da eine Bekämpfung der Krankheit bei Wildschweinen nicht möglich ist und die Mehrzahl der Wildschweine diese Infektion auch überlebt, ist neben der Bejagung zur Reduktion der Schwarzwildbestände vor allem die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausschweinebeständen von entscheidender Bedeutung, um eine Einschleppung des Virus und somit den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche zu vermeiden.

 

Der Virus hält sich im gepökeltem Fleisch bis zu 20 Tagen und überlebt auch in Urin, Mist und Boden für einige Zeit. Damit kann der Erreger nicht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Wild- bzw. Hausschweinen, sondern auch über kontaminierte Gegenstände und aus infizierten Tieren hergestellten Lebensmitteln übertragen werden.

 

Übrigens ist AK für eine Vielzahl an Säugetieren hochansteckend. Lediglich Pferdeartige und Primaten gelten als resistent. Bei Wiederkäuern, Hunden und Katzen verläuft eine Infektion mit PrV immer tödlich. Ein Kontakt zu Wildschweinen und die Verfütterung von rohem Fleisch/Innereien von Haus- und Wildschweinen an Hunde

und Katzen sollte daher strikt vermieden werden. Eine Impfung gibt es nicht.

 

Für Menschen ist die Aujeszkysche Krankheit ungefährlich.

 

Während sich die Krankheitssymptome bei Schweinen unterscheiden, ist bei anderen Tierarten akuter Juckreiz das charakteristischste Symptom, wobei die Krankheit bei diesen Tieren Tollwut-ähnlich verlaufen kann und innerhalb weniger Stunden bis Tage zum Tod führt.

 

Um eine Einschleppung des AK-Virus in Hausschweinebestände zu verhindern, muss jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen vermieden werden. Alle Schweinehalter werden daher aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Besondere Bedeutung hat die Einhaltung von strikten Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger, welche selbst Schweinehalter sind oder Kontakt zu Hausschweinen haben. Auch Ansteckungen von Jagdhunden sind nicht völlig auszuschließen. Der unmittelbare Kontakt von Jagdhunden mit Wildschweinen ist daher auf das Nötigste zu beschränken.

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