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Akute Wald- und Flächenbrandgefahr auch im Landkreis Freising: Landratsamt mahnt zur Vorsicht

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der großen Hitze in weiten Teilen Deutschlands – und Bayerns warnen die Experten der Feuerwehr und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aktuell besonders vor den Gefahren von Wald- und Flächenbränden.

 

Der Waldbrandgefahrenindex und der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes zeigen für weite Teile Bayerns und den Landkreis Freising die zweithöchste bis höchste Stufe an, sodass bereits eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein heißer Katalysator einen folgenschweren Brand auslösen kann.

 

Das Landratsamt Freising appelliert daher eindringlich an alle Waldbesucher, größtmögliche Vorsicht walten zu lassen und sich unbedingt an das von Anfang März bis Ende Oktober geltende Rauchverbot im Wald zu halten.

 

Der Deutschen Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes weisen auf folgende Dinge hin:

  • Rauchen, offenes Feuer, Grillen etc. ist vom 1. März bis 31. Oktober in den Wäldern in ganz Deutschland (in einigen Ländern ganzjährig!) verboten und auch in allen anderen Vegetationsbereichen zu unterlassen, insbesondere dann, wenn es dort trocken ist. Bitte nutzen Sie dafür befestigte Plätze mit ausreichend großen nicht brennbaren Bodenflächen.
  • Jeder Verdacht auf ein Feuer sollte sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Je früher ein Brand entdeckt wird, umso schneller kann er noch mit dann guter Aussicht auf Erfolg bekämpft werden.
  • Geben Sie den Ort des Feuers möglichst genau an. Dazu kann man bekannte Objekte, Wegkreuzungen, oder auch die Rettungspunkte der Rettungskette Forst benutzen. Soweit Sie über ein Mobiltelefon mit einer Standortfunktion verfügen, können Sie auch diese benutzen, um ihren Standort zu übermitteln.
  • Land- und Forstwirte sollten Löschmöglichkeiten am Fahrzeug mitführen (z. B. Feuerlöscher), die Maschinen und deren Motoren vor und nach der Arbeit überprüfen, um z.B. verschmutzte Filter, defekte Hydraulikschläuche etc. zu wechseln; während der Arbeit ihre Geräte und Maschinen beobachten und bei Problemen (steigenden Temperaturen, Warnungen etc.) die Arbeit unterbrechen, den trockenen Bereich verlassen und auf einem Weg oder einer unbewachsenen Stelle die Maschine kontrollieren; bei Verdacht auf ein Feuer ebenfalls sofort die Feuerwehr alarmieren; größere bzw. abgelegene Arbeitsbereiche sollten z.B. bei der Feldarbeit mit einem Traktor mit Grubber bzw. im Wald bzw. Buschbereich mit einem Wasserfass begleitet werden. So können bei einem Feldbrand die nicht betroffenen Bereiche mit einem Schutzstreifen gesichert und das Feuer so von der umgehend alarmierten Feuerwehr einfacher und schneller bekämpft werden.

 

Zur frühzeitigen Erkennung von Wald- und Flächenbränden hat die Regierung von Oberbayern zudem Luftbeobachtungsflüge angeordnet.

(Foto: Fotolia)

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