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Afrikanische Schweinepest (ASP): Einschleppung durch umsichtiges Verhalten verhindern

Noch hat sie unseren Landkreis nicht erreicht, doch die Afrikanische Schweinepest (ASP) beschäftigt das Veterinäramt Freising dennoch sehr. Die Vorbereitungen für den Ernstfall laufen schon seit vielen Monaten. Um ein Einschleppen der für Schweine sehr gefährlichen Krankheit zu verhindern, sind wir alle gefragt – durch umsichtiges Verhalten unter anderem im Umgang mit Lebensmittelresten.

 

Übertragungswege der ASP

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Der Erreger kann über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen, die nicht vollständig durchgegarte Schweinefleischerzeugnisse enthalten (zum Beispiel Salami- oder Schinkensemmel), oder indirekt über Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen oder Kleidung übertragen werden.

 

Nach einer Infektion entwickeln nicht resistente Tiere, wie europäische Haus- und Wildschweine, sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, die in der Regel innerhalb von wenigen Tagen zum Tod führen. ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

 

Konsequente Vorsorge- und Hygienemaßnahmen

Seit dem ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland im September 2020 ist die Zahl der infizierten Wildschweine auf über 600 gestiegen. Das Seuchengeschehen konzentriert sich derzeit weiter auf Brandenburg, in Sachsen wurden bisher vergleichsweise wenige betroffene Tiere gefunden. Das aktive ASP-Geschehen in Ostdeutschland und Polen, aber auch in anderen osteuropäischen Ländern, lässt die Sorge vor einer möglichen Einschleppung nach Bayern, d.h. auch in Hausschweinebestände wachsen.

 

Nur durch konsequente Vorsorge- und Hygienemaßnahmen kann ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in die Hausschweinbestände vermieden werden. Eine schnellere und unter Umständen sprunghafte Ausbreitung über Distanzen von hunderten von Kilometern wird meist durch menschliches Verhalten verursacht – beispielsweise die unachtsam in der Landschaft entsorgte Wurstsemmel aus ASP-Regionen (z.B. von Lkw-Fahrern, Saisonarbeitern, landwirtschaftlichen Hilfskräften oder sonstigen Dienst- und Urlaubsreisenden). Eine besondere Rolle spielen hier Lebensmittel, die, gegebenenfalls unwissentlich, aus infizierten Tieren hergestellt wurden: beispielsweise Rohschinken, Salami, Cabanossi oder Mettwurst.

 

Für den Menschen unbedenklich, für Schweine tödlich

Für den Menschen bleibt der Verzehr von mit ASP kontaminiertem Fleisch und Fleischprodukten völlig unbedenklich, kann aber durch unbedachtes Handeln vielen Schweinen das Leben kosten und Existenzen bedrohen. Das Virus hat eine hohe Widerstandsfähigkeit und überlebt zum Beispiel mehrere Monate lang in Schinken – in der Umwelt bei vier Grad Celsius bis zu 18 Monate. Über solche Lebensmittel kann der Erreger in zuvor ASP-freie Regionen gelangen und bei unsachgemäßer Entsorgung zu Erkrankungen bei Wild- und Hausschweinen führen.

 

Deshalb müssen Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie generell für Wildtiere unerreichbar sind (da auch sonstige Allesfresser wie Krähen belastete Lebensmittel verschleppen können) und nicht aufgenommen werden können. Aus diesem Grund werden an allen öffentlichen Parkplätzen entsprechend befestige Mülleimer installiert. Das Veterinäramt Freising hat alle Schulen und Kindergärten angeschrieben und darum gebeten, Kinder und Eltern darauf hinzuweisen, dass keine Speisereste in der Umwelt verbleiben dürfen, wenn die Kinder außerhalb von geschlossenen Räumen Brotzeit machen. Das Landratsamt bittet jedoch alle Bürgerinnen und Bürger, in besonderem Maße darauf zu achten, keine Lebensmittel unachtsam in die Natur zu werfen. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur ASP-Prävention.

 

Da für eine erfolgreiche ASP-Bekämpfung die frühzeitige Erkennung eines Seuchengeschehens wichtig ist, werden in Bayern alle tot aufgefundenen oder verunfallten sowie krank erlegten Wildschweine konsequent untersucht. Um die Wildschweinpopulation im Landkreis Freising zu verringern, hat der Kreisausschuss erst kürzlich beschlossen, den Zuschuss für die Schwarzwildbejagung anzuheben. Jäger bekommen demnach 20 Euro für jedes im Landkreis erlegte Tier, das einer Trichninenuntersuchung unterzogen wurde.

 

 

Wichtige Hinweise:

  • Alle verendet aufgefundenen Wildschweine melden. Bitte nicht berühren, Bergung nur durch autorisierte Personen!
  • Untersuchungspflicht für kranke/verendete Wildschweine und Hausschweine
  • Anzeigepflicht aller Schweinehaltungen (auch Minipigs): Bitte melden Sie sich beim Veterinäramt Freising unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt[at]kreis-fs.de.

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