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Änderungen bei der Sammlung von Elektroschrott auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Freising

Es gibt ein paar Neuerungen auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Freising. Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger weiterhin diverse Elektrogeräte kostenfrei abgeben. Das dient unter anderem dazu, die Umwelt zu schonen und enthaltene Wertstoffe dem Recycling zuzuführen. Aus privaten Haushalten gehören vor allem Großgeräte wie Waschmaschinen und Elektroherde, Haushaltskleingeräte (Bohrer, elektrische Zahnbürsten etc.), Bildschirme (Fernseher und Laptops), Leuchtstofflampen und Photovoltaikmodule (nur in Freising) dazu. Auch Batterien und Akkus werden gesammelt.

 

Bei Geräten mit Akkus ist allerdings größere Sorgfalt angebracht. In der Vergangenheit haben vor allem die Lithium-Ionen-Akkus bei Beschädigung vereinzelt Brände ausgelöst. Deshalb werden Akku-Geräte prinzipiell getrennt von anderen Geräten erfasst. Außerdem werden Lithium-Akkus separat von sonstigen Akkus/Batterien gesammelt. Leicht ausbaubare Akkus und Batterien muss der Bürger selbst entfernen, Gerät und Akku dann neuerdings auf dem Wertstoffhof getrennt auf einem Tisch ablegen. Lässt sich der Akku nicht oder nur mit erheblichem Aufwand entfernen, wie bei elektrischen Zahnbürsten oder neueren Handys, wird das gesamte Gerät auf dem Tisch abgelegt. Die richtige Zuordnung in den entsprechenden Sammelbehälter übernimmt dann das Personal.

 

Größere Geräte wie Fernseher, Herde oder Kühlschränke stellen die Anlieferer in der Regel selbst in den Container. Neu ist, dass die sogenannte Wärmeüberträger – dazu zählen z.B. Kühlschränke und Wäschetrockner mit Wärmepumpe – nur noch auf jenen Wertstoffhöfen angenommen werden, die auch über einen entsprechenden Großcontainer verfügen. Das ist in Allershausen, Au, Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Hohenkammer, Mauern, Moosburg, Nandlstadt, Neufahrn und Zolling der Fall.

 

Noch einfacher ist es natürlich, das alte Gerät bei der Anlieferung eines Neugerätes in den eigenen Haushalt kostenfrei dem Händler mitzugeben. Der Handel ist gesetzlich verpflichtet, diese anzunehmen. Man muss diesen Wunsch nur vorher ankündigen.

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