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Vorstellung des Datenschutzbeauftragten der Kommunen im Landkreis Freising

Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. „Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“, sagt Landrat Josef Hauner. Damit das bei den Kommunen im Landkreis Freising gewährleistet ist, darum kümmert sich seit 1. März Robert Kremer. Nun wurde der Datenschutzbeauftragte für 19 Gemeinden – außer Freising und die Verwaltungsgemeinschaft Mauern – offiziell vorgestellt.

 

In seinem Tätigkeitsbericht 2015/16 empfahl der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Oft passiert ist das noch nicht, der Landkreis Freising ist hier einer der Pioniere. „Nach meiner Zählung bin ich der fünfte gemeinsame Datenschutzbeauftragte in Bayern“, sagte Kremer. Das ist der Regierung von Oberbayern eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro wert. „Weil das Projekt ein gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit ist“, sagte Landrat Hauner. „Und zwar zwischen den Gemeinden untereinander und den Gemeinden mit dem Landratsamt.“

 

Initiatoren waren die Gemeinden Neufahrn und Hallbergmoos, erinnerte Konrad Schickaneder, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis. Bei einer Bürgermeister-Dienstbesprechung im September 2015 wurde das Thema angesprochen, ein Vertreter aus dem Nachbarlandkreis Landshut stellte die dort schon laufende Maßnahme vor. Der Kreistag stimmte dem Wunsch der Rathauschefs zu.

 

Robert Kremer ist Anlaufstelle der Bürger für Fragen des Datenschutzes. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Auswahl der Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die Beratung der Beschäftigten der öffentlichen Stellen in Fragen des Datenschutzes sowie die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung.

 

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und soll einen einheitlichen und starken Datenschutz in der Europäischen Union sichern, ohne den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu gefährden. Die neue Verordnung bringt eine Reihe von Neuerungen, auf die sich auch Kommunen einstellen müssen. „Dass wir rechtlich sauber der Informationspflicht gegenüber den Bürgern gerecht werden. Das will ich mit Ihnen erreichen“, sagte Kremer.

 

Der Datenschutzbeauftragte will sich nun nach und nach in den Gemeinden vorstellen. Einige Besuche hat er bereits hinter sich und hat festgestellt: „Ich bin herzlich empfangen worden und die Anforderungen an den Datenschutz sind überall gleich.“

Der Datenschutzbeauftragte Robert Kremer (Mitte) mit Landrat Josef Hauner (r.) und Bürgermeistersprecher Konrad Schickaneder

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