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Untere Jagdbehörde warnt: Im Herbst sind vermehrt Wildtiere unterwegs!

Derzeit verzeichnet die Polizei wieder vermehrt Wildunfälle. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Freising weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass jetzt im Herbst wieder vermehrt Wildtiere unterwegs sind. Bei den meisten Unfällen ist Rehwild beteiligt, aber auch die Zahl der Kollisionen mit Wildschweinen nimmt stark zu. „Vor allem in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel sollte man derzeit noch vorsichtiger sein als sonst“, erklärt Jan Schuster, Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit, zu der die Untere Jagdbehörde gehört. „Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Denn das Wild behält seine gewohnten Wege bei und es fehlen oft noch Warnhinweise für die Verkehrsteilnehmer.“

 

Vorausschauend fahren

Überall dort, wo Wildwechsel zu erwarten ist, ist es wichtig, den Fuß vom Gas zu nehmen und vorausschauend zu fahren. Sobald man Tiere in der Nähe von Straßen sieht, empfiehlt es sich seine Geschwindigkeit ohne scharfes Bremsen stark zu reduzieren. Bedeutsam ist es auch, das Fernlicht auszuschalten, um die Tiere nicht zu blenden, denn Tiere, die geblendet werden, bleiben oft auf der Straße stehen. Zusätzliches Hupen kann helfen, sie zu verscheuchen. Tauchen jedoch Wildtiere plötzlich auf der Straße auf, hilft nur Festhalten des Lenkrades, geradeaus lenken und bremsen. Achtung: Vor allem bei Rehen, Rotwild und Wildschweinen ist immer damit zu rechnen, dass weitere Tiere folgen!

 

Wie verhält man sich nach Zusammenstoß mit einem Wildtier?

Hat es doch einmal gekracht und ein Verkehrsteilnehmer ist mit einem Reh oder Wildschwein zusammengestoßen, dann sind einige Dinge zu beachten:

  • Zunächst muss man die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und dann die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern.
  • Wenn möglich sind tote Tiere an den Straßenrand zu ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Um sich vor Krankheiten oder Parasiten zu schützen, sollte man dabei unbedingt Handschuhe tragen. Keinesfalls sollte man sich aber verletzten Tieren nähern. Denn verletzte Wildtiere können sich in ihrer Panik zur Wehr setzen und angreifen. Dies gilt besonders für Wildschweine. Der Fahrer sollte am Unfallort oder in sicherer Entfernung warten, bis die Polizei oder der Jäger eingetroffen sind.
  • Die Polizei ist immer umgehend zu verständigen, auch wenn es keine verletzten Personen gab, und selbst wenn das Wildtier nach einem Zusammenstoß vom Unfallort flüchtet. Die Polizei wird den zuständigen Jäger herbeirufen, der nach dem oftmals schwerverletzten Tier suchen und dieses von seinen Schmerzen erlösen kann.
  • Außerdem fordern die Versicherungen zur Schadensregulierung bei Unfällen mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Rotwild, Fuchs oder Hase) in den meisten Fällen eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhält man von der Polizei bei der Unfallaufnahme.
  • Keinesfalls darf ein angefahrenes Wildtier vom Unfallort mitgenommen werden, dies würde Wilderei bedeuten und kann eine Strafe nach sich ziehen.

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