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Trotz Impfungen: Schutz- und Hygienemaßnahmen in Senioren- und Pflegeheimen gelten weiterhin

Während die Fallzahlen überall steigen, bleiben die Senioren- und Pflegeheime im Landkreis Freising inzwischen von Corona-Infektionen weitgehend verschont. Nachdem die mobilen Impfteams dreimal sämtliche Einrichtungen besucht haben, ist die Impfung aller impfwilligen Bewohner und Mitarbeiter längst abgeschlossen. Dennoch bittet das Landratsamt Freising alle Angehörigen und Besucher um Verständnis dafür, dass die Einrichtungen ihre Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten müssen.

 

Auch wenn die Impfkampagne in den Heimen sehr weit fortgeschritten ist, sind natürlich nicht alle Bewohner und Mitarbeiter geimpft. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist es zurzeit ferner noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. „Die Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres Maske tragen, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten“, empfiehlt das RKI. Zudem ist ein Großteil der aktuellen Infektionen im Landkreis auf die britische Mutation des Virus zurückzuführen, die ansteckender ist als der sogenannte „Wildtyp“.

 

Infiziert sich eine Bewohnerin, ein Bewohner oder eine Pflegekraft mit Corona, hätte das eine erneute Quarantänezeit für beide Personengruppen zur Folge. Ein betroffener Bewohner müsste in seinem Zimmer isoliert werden, dürfte keinen Kontakt zu anderen Bewohnern oder Besuchern haben – eine Minderung der Lebensqualität. Ein Fall in der Belegschaft bedeutet für die Einrichtung weniger Personal für die Versorgung der Bewohner.

 

Die Pflegeeinrichtungen unterliegen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Allgemeinverfügungen des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und müssen die Maßnahmen des Hygiene- und Schutzkonzeptes umsetzen. Letztendlich dienen diese aber dem Schutz aller Bewohner, Mitarbeiter sowie der Besucher und deren Familien.

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