Die Tatsache, dass die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Freising in dieser Woche grundsätzlich geöffnet bleiben, hat viele Reaktionen aus der Bevölkerung hervorgerufen, die an das Landratsamt Freising herangetragen wurden. Wir möchten die geltende Rechtslage deshalb nochmals verdeutlichen:
Die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind eindeutig: Die Rückkehr zum Distanzunterricht an den Schulen setzt nach voraus, dass im Landkreis eine 7-Tage-Inzidenz von 100 „überschritten“ wird (§ 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1). Maßgeblich für die Regelung in der gesamten Woche ist der Wert, den das Robert Koch-Institut (RKI) jeweils am vorangegangenen Freitag veröffentlicht (§ 18 Abs. 1 Satz 3). Am vergangenen Freitag (19. März) lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising rechnerisch knapp unter 100, aufgerundet bei exakt 100,0. Damit wurde der Wert 100 nicht „überschritten“. Nach geltender Rechtslage hatte das Landratsamt Freising deshalb kraft zwingenden Rechts am Präsenz- bzw. Wechselunterricht festzuhalten.
Natürlich ist auch uns nicht entgangen, dass die Inzidenzwerte deutschland- und bayernweit steigen. Das beunruhigt uns auch. Weitergehende Anordnungen kann das Landratsamt Freising allerdings nur treffen, wenn ein „gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhter Wert der 7-Tage-Inzidenz“ vorliegt. So ist es in § 25 BayIfSMV formuliert. Am Montag, 22. März, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising laut RKI bei 111,1. Ein wesentlicher Unterschied zur bayernweiten (110,7) und bundesweiten Inzidenz (107,3) liegt demnach nicht vor.
„Wir haben am Wochenende darüber nachgedacht, ob wir auf dieser Grundlage eine Rückkehr zum Distanzunterricht anordnen können“, sagt Landrat Helmut Petz. „Nach Rücksprache mit den Landräten der benachbarten Landkreise haben wir jedoch davon Abstand genommen.“ Ein solcher Schritt hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. Schulen, Kindertagesstätten und die jeweiligen Träger hätten über das Wochenende kaum genügend Zeit gehabt, sich auf diese Anordnung einzustellen. Auch für viele Eltern wäre es eine Zumutung gewesen, sich so schnell umorganisieren zu müssen.