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Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten ab 12. April 2021

 

Am Freitag, 9. April, liegt die für den Betrieb in Schulen und Kindertagesstätten maßgebende 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 166,1.

 

In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ist unter anderem festgelegt, welche Regelungen in Kraft treten, wenn der Wert die Marke 100 überschreitet. Danach gilt in der Woche von Montag, 12. April, bis Sonntag, 18. April, Folgendes:

 

  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Nur eine Notbetreuung bleibt zulässig.
  • An den Schulen findet Präsenz- bzw. Wechselunterricht nur in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
  • An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

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