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Regelung für Schulen und Kindertagesstätten ab 29. März

Die Osterferien haben begonnen. Schulen sind grundsätzlich ohnehin geschlossen, Kindertagesstätten teilweise geöffnet. Deshalb müssen die aktuell geltenden Corona-Regelungen festgelegt werden, die von der die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am jeweiligen Freitag vor der nächsten Woche abhängig sind.

 

Am Freitag, 26. März, liegt die maßgebende 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 121,1. In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ist festgeschrieben, dass strengere Regelungen gelten, wenn der Wert die Marke 100 überschreitet. Das heißt, in der Woche von Montag, 29. März, bis Sonntag, 4. April, gilt Folgendes:

 

  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Nur eine Notbetreuung bleibt zulässig.
  • Auch die Schulen sind nach dieser Regelung geschlossen. Wenn die Inzidenz auch am Freitag, 9. April, über der Marke 100 liegt, werden die Einrichtungen entsprechend in der ersten Woche nach den Osterferien nicht öffnen können – abgesehen von den Abschlussklassen sowie der 4. Jahrgangsstufe und der Q11 an Gymnasien.

 

In der kommenden Woche wird die Bestimmung der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz wegen des Feiertags am Karfreitag um einen Tag vorgezogen und findet bereits am Gründonnerstag, 1. April, statt.

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