Zur Verbesserung der Chancengleichheit zu Schulbeginn findet die Schuleingangsuntersuchung künftig ein Jahr früher statt. 16 Kindergärten im Landkreis Freising beginnen im Juni 2024 mit der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU), die bereits im vorletzten Kindergartenjahr vorgesehen ist. Eltern von Kindern, die zwischen 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren sind, erhalten eine entsprechende Einladung zur rSEU rechtzeitig vom Gesundheitsamt Freising.
Die 16 betreffenden Kindergärten, die mit dem Projekt beginnen, befinden sich in den Gemeindegebieten Allershausen, Fahrenzhausen, Hohenkammer, Paunzhausen, Gammelsdorf, Kranzberg, Marzling und Zolling.
Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
In den vergangenen Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur frühkindlichen Entwicklung verändert, mit größerer Bedeutung für die Gestaltung des Schuleinstiegs und der darauf bezogenen Diagnostik. Es ist daher weniger die Frage zu stellen, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob es Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt.
Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK) erfolgreich erprobt. Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung beschlossen. Im Landkreis Freising wird ab Juni 2024 dieses neue Konzept unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung liegt derzeit in Bayern zwischen zwölf und drei Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt.
Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, sie zu üben.
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung sieht daher folgende zwei wesentliche Aspekte vor: eine Ausweitung des Untersuchungsspektrums durch die Aufnahme der Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können) und der visuellen Wahrnehmung (kann Gesehenes richtig verarbeitet werden) sowie eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen vier und fünf Jahre alt. Der Einschulungszeitpunkt und das Einschulungsalter bleiben hiervon unberührt.
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei auffälliger Untersuchung könnte künftig länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden, was den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern würde. Es geht also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, nicht darum, eine Prüfung zu bestehen.