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Pflichtumtausch von Führerscheinen: In einem Jahr läuft die erste Frist ab

Viele Bürgerinnen und Bürger haben noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein im Geldbeutel. Diese für einige mit Nostalgiewert besetzten Dokumente gehören bald der Vergangenheit an. Denn bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Ein Stufenplan soll helfen, dass der Umtausch geordnet abläuft. Die erste Frist läuft in einem Jahr ab.

 

Weitere Informationen und Unterlagen

 

Gemäß einer EU-Richtlinie, die Grundlage für das deutsche Fahrerlaubnisrechts ist, muss bis 2033 jeder deutsche Führerschein den europarechtlichen Vorgaben (u.a. Scheckkartenformat) entsprechen. Er soll europaweit einheitlich und fälschungssicher sein.

Der Bundesrat hat im Jahr 2019 beschlossen, den Pflichtumtausch in Deutschland in mehreren Stufen umzusetzen. Wer von 1953 bis 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der bis Ende 1998 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben Zeit bis zum Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Ein Jahr vor Ablauf dieser ersten Frist möchte die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Freising alle Landkreisbürger rechtzeitig auf die anstehende Umtauschpflicht aufmerksam machen und gleichzeitig bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen.

 

Kunden beachten bitte, dass eine persönliche Vorsprache im Landratsamt wegen der aktuellen Corona-Situation nur in dringenden Fällen möglich ist. Die Antragsunterlagen für den Umtausch der Führerscheine können auch per Post ins Amt geschickt werden.

 

Wichtig ist, dass die Fristen nur für das Dokument „Führerschein“ als Nachweis der Fahrerlaubnis gelten. Das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt unverändert bestehen. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

Alte Führerscheine müssen in den nächsten Jahren nach und nach umgetauscht werden.

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