Die Erziehung und Versorgung eines Kindes ist zweifelsohne eine Herausforderung. Extreme Überforderung der Eltern kann zu Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlungen gegenüber den Kindern führen. In schwierigen Lebenssituationen brauchen Familien manchmal Unterstützung. Reichen ambulante und intensive Hilfsangebote der Jugendhilfe nicht mehr aus, kann die Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie die geeignete Form der Hilfe zur Erziehung darstellen. Das Amt für Jugend und Familie Freising sucht nach Pflegeeltern, die bereit sind, ein Kind aufzunehmen.
Familien, die sich dafür interessieren, ein Pflegekind aufzunehmen, haben im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 20. Juni, die Gelegenheit, sich näher zu informieren, sich mit anderen Pflegeeltern auszutauschen. Die Veranstaltung findet um 16 Uhr in der Klosterbibliothek des Landratsamts Freising statt.
Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen haben häufig schon unzuverlässige Beziehungen, einschneidende Beziehungsabbrüche und traumatische Erfahrungen erlebt und dadurch entsprechende Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten im sozialen Miteinander entwickelt. Diese Kinder benötigen neben einem überschaubaren Alltag die besondere Aufmerksamkeit der Pflegeeltern, deren Zuwendung und Unterstützung hinsichtlich ihrer persönlichen Bedürfnisse und ihres Förderbedarfs. Neben der Fürsorge benötigen die Kinder für ihre weitere Entwicklung verlässliche Beziehungen und für ihren weiteren Lebensweg positive prägende Erfahrungen.
Im Rahmen einer Vollzeitpflege besteht eine enge Kooperation der Pflegeeltern mit Fachkräften des Pflegekinderdienstes und mit weiteren Fachkräften im Bereich der Förderung der Kinder. Da Pflegekinder zwei Familien haben, ihre Herkunfts- und ihre Pflegefamilie, soll der Kontakt zur eigenen Familie während des gesamten Pflegeverhältnisses aufrecht erhalten bleiben. Die Dauer der Unterbringung eines Kindes richtet sich nach der Situation von dessen Eltern. Bei Verbesserung deren eigener Lebenssituation und Wiederherstellung ihrer Erziehungsfähigkeit kann das Kind zu ihnen zurückkehren.