Vorlesen

Neue Einschränkungen bei kostenlosen Bürgertests

Neuigkeiten in Sachen Bürgertests: Am Donnerstagmorgen hat das Landratsamt Freising ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erreicht. Demnach werden noch mit dem heutigen Tag, Donnerstag, 30.6.2022, die kostenlo­sen Bürgertests für asymptomatische Personen einschränkt.

 

Davon betroffen sind:

 

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innen­raum besuchen oder Kontakt zu einer Person haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung o­der Behin­derung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid zu er­kranken;
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.

Diese Personengruppen müssen gemäß § 4a Abs. 1 Nummer 6 und 7 der TestV n.F. einen Eigenanteil von drei Euro entrichten, können diese Testung aber nicht im Testzentrum Landkreis Freising durchführen lassen. Sie müssen sich an einen privaten Anbieter wenden.

 

In der lokalen Teststation des ÖGD werden nur Personen getestet, die Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben.

 

Auch weiterhin kostenlos mit dem PoC-Antigen-Test testen lassen können sich im Testzentrum Luitpoldanlage:

 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbe­sondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen o­der in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nach­gewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befin­den, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Freitestung),
  • Personen, die als Besucher, Behandelte oder Bewohner Kontakt zu einem Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Opera­tionen, Dialysezentrum, ambulante Pflege, ambulante Dienste, Ta­geskliniken, Entbindungseinrichtungen oder einer stationären Pfle­geeinrichtung haben,
  • Personen die nach § 29 SGB IX Personen beschäftigten, sowie Perso­nen die dort beschäftigt sind (Rehabilitation und Teilhabe von Men­schen mit Behinderung),
  • Personen, die als pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld nicht erwerbsmäßig pflegen,
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person im selben Haushalt leben.

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle