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Nachwahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Fahrenzhausen findet am 30. April statt

Die Nachwahl des ersten Bürgermeisters in Fahrenzhausen findet am 30. April statt. Die staatliche Kommunalaufsicht des Landratsamts Freising hat den Termin in Abstimmung mit der Gemeinde festgesetzt. Das Landratsamt hatte die Bürgermeisterwahl vom 25. September 2022 mit der Stichwahl am 9. Oktober 2022 wegen eines Wahlrechtsverstoßes für ungültig erklärt. Da gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist sie nun rechtskräftig.

 

Von dem Tag der für ungültig erklärten Wahl bis zum neuen Wahltermin liegt weniger als ein Jahr, sodass eine Nachwahl angeordnet wurde. Zwei der drei Kandidatinnen und Kandidaten, die hier antreten hätten können, haben ihren Verzicht erklärt. Auch wenn nun nur noch eine Kandidatin übrig ist, so muss trotzdem eine Wahl stattfinden.

 

In Paragraf 77 Absatz 2 der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (GLKrWO) heißt es dazu: „Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann die stimmberechtigte Person die vorgedruckte sich bewerbende Person dadurch wählen, dass sie diese eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnet. Eine andere wählbare Person kann sie dadurch wählen, dass sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich einträgt.“

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