Vorlesen

Meldung der Regierung von Oberbayern: Walzen von Grünlandflächen bis 1. April möglich

Walzen von Grünlandflächen in Oberbayern über den 15. März hinaus möglich – Keine Verschiebung in Wiesenbrütergebieten

 

Mit dem Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ ist es seit 2020 grundsätzlich verboten, landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind jedoch gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Oberbayern durch Allgemeinverfügung das Walzen in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2025 gestattet.

 

Keine Fristverschiebung gibt es dagegen für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete; für diese gilt in ganz Oberbayern weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März.

 

Die komplette Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle