Walzen von Grünlandflächen in Oberbayern über den 15. März hinaus möglich – Keine Verschiebung in Wiesenbrütergebieten
Mit dem Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ ist es seit 2020 grundsätzlich verboten, landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind jedoch gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Oberbayern durch Allgemeinverfügung das Walzen in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2025 gestattet.
Keine Fristverschiebung gibt es dagegen für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete; für diese gilt in ganz Oberbayern weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März.