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Impf-Priorisierung für Personal in Gastronomie und Gastgewerbe in BayIMCO angepasst

Die Regierung von Oberbayern hat die Landkreise informiert, dass sich die Priorisierung von Angestellten in der Gastronomie und im Gastgewerbe in Bezug auf eine Impfung gegen das Coronavirus geändert hat. Gegebenenfalls ist deswegen bei Personen im Landkreis Freising eine Anpassung im Anmeldeportal BayIMCO erforderlich, um die korrekte Priorisierung zu erhalten.

 

Nach Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 9 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ist das Betriebspersonal der Gastronomie als auch des Gastgewerbes priorisiert und in die Gruppe der erhöhten Priorität (Gruppe 3) einzustufen. Diese Impf-Priorisierung wurde jetzt in dem Anmeldeportal BayIMCO umgesetzt und steht zur Verfügung.

 

Die betreffenden Personen können sich unter Angabe ihrer Daten im Onlineportal www.impfzentren.bayern unter dem Oberbegriff „Ich habe eine besondere Kontaktsituation“ mit dem Punkt „Beschäftigt in Gastronomie oder Gastgewerbe“ anmelden und erhalten sodann einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Termin für eine Schutzimpfung.

 

Die Option „Beschäftigt in der Gastronomie“ wurde in BayIMCO bereits zuvor angeboten, die Auswahl führte aber bisher nicht zu einer Priorisierung. Eine automatische systeminterne Neuvergabe der Prioritätsgruppe 3 ist nicht möglich. Die Option muss durch die jeweilige Person gelöscht und neu ausgewählt werden.

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