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Hochwasser-Soforthilfe: Antragsfrist für private Haushalte wird bis zum 30. September verlängert

Das Hochwasser Anfang Juni hat im Landkreis Freising große Schäden hinterlassen. Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat hat daraufhin im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereitgestellt, die durch die Unwetterereignisse erhebliche Schäden erlitten haben. Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfemaßnahme.

 

Bereits wenige Tage nach den starken Regenfällen mit verheerenden Auswirkungen konnten erste Hilfegelder an die Betroffenen ausgezahlt werden. Eigentlich wäre die Antragsfrist für private Haushalte Ende August abgelaufen. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat diese Frist zur Antragsstellung nun bis Ende September verlängert.

 

Die Anträge müssen folglich spätestens zum 30. September 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser[at]kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Kopie (beide Seiten) des Personalausweises beigelegt werden.

 

Ausgedruckte Antragsformulare liegen im Landratsamt Freising an der Information sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden die Bürger auch auf der Landkreis-Homepage unter https://lrafs.de/soforthilfehochwasser zum Download.

 

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