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Hinweis zum Betrieb von Schulen, Kindertagesstätten und beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung

Das Landratsamt Freising weist darauf hin, dass im Landkreis Freising der Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird und damit laut 11. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen vorliegen: Präsenzunterricht in Schulen, Einrichtungen und Förderzentren (§ 18 Abs. 1 Satz 5 der 11. BayIfSMV), Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 19 Abs. 1 Satz 3) und Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform (§ 20 Abs. 1 Satz 2)

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