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Geflügelpest in Bayern aufgetreten: Veterinäramt Freising mahnt zur Vorsicht

Im Frühjahr dieses Jahres sind an Geflügelpest (HPAI) erkrankte Vögel im Landkreis Freising nachgewiesen worden. Auch jetzt mahnt das Veterinäramt Freising alle Geflügelhalter wieder zu besonderer Vorsicht, weil unter anderem im Nachbarlandkreis Fälle nachgewiesen wurden.

 

Nach einem der schwersten Geflügelpestgeschehen in Mitteleuropa im Winter 2020/2021 kam die Aviäre Influenza deutschland- und europaweit seither nicht mehr, wie sonst üblich, vollständig zum Erliegen. Allein im Oktober 2022 wurden in Deutschland 24 HPAI-Ausbrüche beim Hausgeflügel und 19 Nachweise bei Wildvögeln gemeldet (alle vom Subtyp H5N1). Auch aus anderen europäischen Staaten werden wieder vermehrt Ausbrüche beim Wild- und/oder Hausgeflügel gemeldet (u. a. Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Belgien, Italien und Dänemark).

 

Während viele Tier erkranken, ist der Wasservogelzug in vollem Gange. Zudem begünstigen die kühleren Temperaturen und die schwächere UV-Strahlung die Überlebenszeit der HPAI-Viren in der Umwelt. Darum kommt das Friedlich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner Risikoeinschätzung vom 8. November 2022 zu dem Schluss, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch einzustufen ist. Darüber hinaus merkt das FLI an, dass derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen ist.

 

Ende Oktober 2022 bestätigte das FLI auch in Bayern erneute Fälle des HPAIV vom Subtyp H5N1 bei Enten aus dem Landkreis Miltenberg. Am 11. November folgte ein weiterer Nachweis bei Gänsen aus dem Landkreis Landshut. Es ist davon auszugehen, dass noch in Bayern ankommende Zugvögel sowie bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zur einer weiteren Ausbreitung in der Wildvogelpopulation in Bayern führen werden und somit das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände weiter zunehmen wird.

 

Sicherheitsmaßnahmen einhalten

Die Einhaltung der generellen Biosicherheitsanforderungen, die nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) vorgeschrieben sind, ist daher essentiell. Dabei ist u. a. Folgendes zu beachten: Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind; Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, tränken; Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

 

Das Veterinäramt Freising fordert alle Geflügelhalter auf, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und falls erforderlich zu optimieren. Auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen werden konsequenter Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln empfohlen. Des Weiteren weist die Behörde darauf hin, dass Tierhalter grundsätzlich auf mögliche Erkrankungen ihres Geflügels zu achten haben und bei Auffälligkeiten in jedem Fall ein Tierarzt hinzuzuziehen ist.

 

„Wegen der dynamischen Entwicklung kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den nächsten Monaten weitergehende Schutzmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände getroffen werden müssen“, sagt Dr. Barbara Knauer-Kraetzl, Leiterin des Veterinäramts, beispielsweise erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen oder eine Aufstallungspflicht. „Wir bitten alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, sich schon jetzt auf etwaige Schutzmaßnahmen, insbesondere die Möglichkeit einer tierschutzgerechten Aufstallung ihres Geflügels, vorzubereiten.“

 

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung, die wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen zusammenfasst, und auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht eingeht, kann auf der Homepage des LGL abgerufen werden.

 

Geflügelhaltungen anmelden

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter –auch Kleinstbestände – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt[at]kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

 

Funde verendeter Wildvögel im Landkreis Freising können ebenfalls unter den genannten Kontaktdaten dem Veterinäramt Freising gemeldet werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht anzuzeigen. Dies kann mit Bußgeld geahndet werden.

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