Für alle Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Freising gilt ab Montag, 29. November, die 3G-Regel. Wer die Gebäude des Landratsamtes betreten möchte, muss am jeweiligen Eingang nachweisen, dass er gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Dabei ist unbedingt Folgendes zu beachten: Zusätzlich zum 3G-Nachweis ist ein Ausweisdokument mit sich zu führen. Für Genesene gilt, dass das positive PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Getestete müssen einen gültigen negativen Corona-Test einer offiziellen Stelle vorlegen. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei immer der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist und nicht derjenige der Ergebnisübermittlung. Selbsttests werden nicht anerkannt. Es besteht auch keine Möglichkeit, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchzuführen.
Antigen-Schnelltests stehen nun wieder allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos und zudem täglich zur Verfügung. Eine Auflistung der Testzentren im Landkreis Freising sowie einen Apotheken-Finder gibt es unter https://lrafs.de/9awj auf der Webseite des Landratsamtes.