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Fünf weitere Vögel mit Geflügelpest – Halter im Umkreis des Ausgleichsweihers in Wang sollten Tiere aufstallen

Im Landkreis Freising sind weitere Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – aufgetreten. Nachdem bereits ein Wanderfalke aus dem Stadtgebiet Moosburg positiv auf H5N1 getestet worden war, hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den Erreger nun in fünf Wildvögeln (vier Schwäne, eine Blessralle) nachgewiesen, die tot aus dem Ausgleichsweiher im Gemeindegebiet Wang geborgen worden waren. Außerdem weist das Veterinäramt Freising darauf hin, dass derzeit elf weitere tot aufgefundene Schwäne aus dem Ausgleichsweiher untersucht werden und weitere H5N1-Nachweise zu erwarten sind.

 

Das Landratsamt Freising empfiehlt daher bereits jetzt allen Geflügelhaltern im Landkreis Freising die Aufstallung ihrer Tiere und prüft gegenwärtig die Möglichkeit einer Stallpflicht in einem Umkreis von rund drei Kilometern um den Ausgleichsweiher in Wang. Zum Schutz ihres Geflügels werden Geflügelhalter im genannten Gebiet gebeten, dieses vorsorglich schon jetzt aufzustallen und sich umgehend auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten.

 

Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern und insbesondere Haus- und Nutzgeflügel zu schützen, weist das Landratsamt Freising alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 2. Dezember 2022 für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. In der entsprechenden Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt.

 

Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

 

Allgemeinverfügung

 

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

 

Das Landratsamt Freising bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inkl. Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

 

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter https://www.lgl.bayern.de/publikationen/index.htm#veterinaermedizin abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht ein. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

 

Geflügelhaltungen anmelden

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter –auch Kleinstbestände – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt[at]kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

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