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Entsorgung von Kartonagen auf den Wertstoffhöfen nur in haushaltsüblichen Mengen möglich

Kartonagen fallen sowohl bei Firmen als auch bei Haushalten an. Sie können mehrfach recycelt werden und werden deswegen separat gesammelt. Zur Erfassung der Kartonagen gibt es verschiedene Sammelsysteme. Das einfachste ist allerdings nur für kleine Mengen geeignet: die Papiertonne. Dort werden die Kartons gemeinsam mit Papier erfasst. Dies hat den Nachteil, dass man den Inhalt vor der Verwertung wieder trennen muss.

 

Auf den Wertstoffhöfen stehen Container, die allein für Verpackungskartonagen gedacht sind. Größe und Anzahl der Behälter auf dem Wertstoffhof sind jedoch begrenzt. Es können daher nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden. Erlaubt sind maximal 1,1 Kubikmeter Kartonagen in 14 Tagen pro gewerblichem Anlieferer. Werden größere Mengen angeliefert, so kommt es zu Überfüllungen der Behälter und folglich zu entsprechenden Engpässen bei der Entsorgung für die privaten Haushalte.

 

Vor allem im Ballungsraum des Landkreises Freising entsorgen zunehmend Gewerbetreibende regelmäßig ganze Sprinterladungen mit Kartonagen, so dass für die privaten Haushalte vor allem zu Stoßzeiten (freitags und samstags) am Wertstoffhof die Containerkapazitäten bereits frühzeitig erschöpft sind.

 

Um die Entsorgung der Kartonagen auf den Wertstoffhöfen für die privaten Haushalte unverändert sicherstellen zu können, müssen Kartonagenanlieferungen von Firmen, die die Maximalgrenze überschreiten, deshalb künftig abgewiesen werden. Betroffene Gewerbebetriebe können entsprechende Sammelbehälter bei Fachfirmen anfordern und haben hierzu nach der Gewerbeabfallverordnung auch eine Verpflichtung. Transportverpackungen aus dem Handel dürfen aus rechtlichen Gründen am Wertstoffhof grundsätzlich nicht abgegeben werden.

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