Die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht für die Amtsperiode von 1. April 2025 bis 31. März 2030 stehen heuer an. Schon jetzt können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Freising beim Landratsamt Freising melden. Dort wird aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellt. Die offiziellen Bewerbungsunterlagen leitet das Landratsamt voraussichtlich im Juni dieses Jahres unaufgefordert zu. Eine Bewerbung ist kostenfrei.
Ausführliche Informationen zu ehrenamtlichen Richtern
Wer sich auf die Liste setzen lassen möchte, kann eine formlose Interessensbekundung per E-Mail an richteramt[at]kreis-fs.de oder postalisch an Landratsamt Freising, z.H. Herrn Robert Winkler, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, richten.
Voraussetzung für eine mögliche Berufung zum ehrenamtlichen Richter sind ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Das Ehrenamt kann nur ausüben, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Landkreis Freising hat.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die wegen eines Richterspruchs oder einer Anklage keine öffentlichen Ämter innehaben dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Gleiches gilt für Personen, die nicht das entsprechende Wahlrecht besitzen oder sich in finanzieller Schuldensituation befinden.
Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können darüber hinaus Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Bundes- oder einer Landesregierung, Richter, aktive Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte sowie Notare und Personen, die mit fremden Rechtsangelegenheiten betraut sind, beispielsweise Steuerberater.