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Die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen läuft im Januar 2022 ab

Das Landratsamt Freising möchte alle Landkreisbürger darauf hinweisen, dass im Januar 2022 die erste Frist für den Pflichtumtausch der alten rosafarbenen und grauen Führerscheine abläuft. Wer von 1953 bis 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der bis Ende 1998 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben Zeit bis zum Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Für den Pflichtumtausch hat das Landratsamt nun eine eigene Telefonnummer eingerichtet. Unter der 08161/600-341 beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Fragen zum Thema. Weitere Informationen, insbesondere zu den notwendigen Unterlagen, finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Freising unter https://lrafs.de/hdc5.

 

Kunden sollten beachten, dass eine persönliche Vorsprache im Landratsamt wegen der aktuellen Corona-Situation nur in dringenden Fällen möglich ist. Die Antragsunterlagen für den Umtausch der Führerscheine können auch per Post ins Amt geschickt werden.

 

Wichtig ist, dass die Fristen nur für das Dokument „Führerschein“ als Nachweis der Fahrerlaubnis gelten. Das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt unverändert bestehen. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

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