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Bodenrichtwerte: Corona entschleunigt Vieles, aber nicht die Entwicklung der Immobilienpreise im Landkreis Freising

Während sich im Jahr 2020 coronabedingt vieles entschleunigt hat, kann man das vom Immobilienmarkt im Landkreis Freising nicht behaupten. Im Jahr 2019 wurde bei insgesamt 1660 Immobilientransaktionen im Landkreis Freising ein Flächenumsatz von 351,6 Hektar und ein Geldumsatz von 1,05 Milliarden Euro erzielt. Im Vergleich dazu lag die Anzahl der Transaktionen im (Corona-)Jahr 2020 mit 1896 sogar um rund 14 Prozent höher als im Vorjahr. Der Flächenumsatz betrug hier 286,8 Hektar, der Geldumsatz 993,3 Millionen Euro.

 

Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising, dem die Aufgabe obliegt, alle dem Marktgeschehen im Landkreis Freising zugrundeliegenden Notar-Urkunden zu erfassen und auszuwerten, hat für den Teilmarkt der unbebauten Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2020 nun wieder neue Bodenrichtwerte für das gesamte Landkreisgebiet ermittelt. Dies geschieht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend alle zwei Jahre, letztmalig also zum 31. Dezember 2018. Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte in Euro pro Quadratmeter für unbebaute Wohn- und Gewerbebauflächen sowie für landwirtschaftliche Flächen, die sich ausschließlich auf den reinen Bodenwert ohne Gebäude oder Bewuchs beziehen.

 

Es zeigt sich, dass sich die seit einigen Jahren kontinuierliche Zunahme der Grundstückpreise in den Jahren 2019 und 2020 weiterhin fortgesetzt hat. Insbesondere der Run auf Baugrundstücke hält unvermindert an. Die Nachfrage nach freien und erschwinglichen Bauflächen übersteigt deutlich das Angebot. Dementsprechend groß ist die Bereitschaft, immer größere Entfernungen zur Landeshauptstadt in Kauf zu nehmen und dafür auch Preise zu bezahlen, die spürbar über dem bisher dort üblichen Preisniveau liegen. Der neue Trend zum Homeoffice dürfte diese Entwicklung zusätzlich verstärkt haben. Als ausschlaggebend erweist sich weiterhin eine gute verkehrliche Anbindung, wobei aber auch hier, so scheint es, zunehmend Zugeständnisse gemacht werden.

 

Auch für landwirtschaftliche Flächen sind weiterhin Preiszuwächse zu verzeichnen. Lediglich im Marktsegment des Gewerbebaulands zeigt sich schon seit einigen Jahren eine eher verhaltene Preisentwicklung. Die Bodenrichtwerte zeigen hier bis auf vereinzelte Ausnahmen weitestgehend stagnierende Zahlen.

 

Bei den Gemeinden einsehbar

Die neuen Bodenrichtwerte liegen seit ihrer Veröffentlichung für insgesamt vier Wochen bei den jeweiligen Gemeinden aus und können in dieser Zeit kostenlos eingesehen werden. Die genauen Angaben zum Veröffentlichungszeitraum, den Einsichtszeiten und -modalitäten wurden von den Gemeinden ortsüblich bekanntgemacht, häufig sind vorab Termine zu vereinbaren.

 

Nach diesem Zeitraum können die Bodenrichtwerte nur noch als schriftliche Einzelauskünfte oder auch als gebundene Liste mit umfangreichem Kartenwerk (211 Seiten) gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Anträge können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an gutachterausschuss[at]kreis-fs.de eingereicht oder, unabhängig von den Geschäftszeiten, über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.Bayern unter www.boris-bayern.de abgerufen werden.

 

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