Das geplante Projekt Naturgarten in Viehhausen in der Gemeinde Kranzberg erhitzt seit Monaten die Gemüter. Unter dem Begriff einer „sozialen Landwirtschaft“ wollen die Familien Schönegge und Schwaiger einen Gartenbaubetrieb, eine Pensionspferdehaltung sowie Einrichtungen der Lebenshilfe errichten.
Östlich der Ortsdurchfahrt von Viehhausen sollen Schul- und Kindergartencontainer entstehen. Kinder sollen sich dort mit landwirtschaftlichen Themen und Tätigkeiten wie Obsternten etc. beschäftigen und auf diese Weise mit Natur und Landwirtschaft vertraut gemacht werden, sie sollen sich weiterbilden oder in therapeutische Maßnahmen eingebunden werden.
Dieses Aussiedlungsvorhaben ist in der Öffentlichkeit wegen der befürchteten Verkehrsbelastungen für die umliegende Anwohnerschaft umstritten. Nun fand dazu im Landratsamt Freising als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit den Vorhabenträgern eine Besprechung zum aktuellen Stand der rechtlichen Prüfung statt, an der auch Landrat Helmut Petz teilnahm. Zu den Ergebnissen teilen wir mit Zustimmung der Vorhabenträger Folgendes mit:
Aufgabe des Bauamts ist die Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Außenbereichsvorhabens. Diese Prüfung ist rechtsgebunden und von Bewertungen wie derjenigen, dass diese insbesondere vom Erlebnisnaturgarten e.V. getragenen Projekte gesellschaftspolitisch zu begrüßen und unterstützungswürdig seien, unabhängig, wie Landrat Petz betont. Auf eine privilegierte bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich kann sich das Gesamtvorhaben nicht berufen, weil es zwar landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Teile verbindet, jedoch die nicht-landwirtschaftlichen Betriebsteile wie insbesondere die Bildungseinrichtungen überwiegen, für die der grundsätzlich von Bebauung freizuhaltende Außenbereich von Gesetzes wegen nicht offensteht.
Sollten die Vorhabenträger das Gesamtvorhaben dennoch umsetzen wollen, bedürfte es dafür einer Bauleitplanung, mit der die Gemeinde Kranzberg im Rahmen der gesetzlichen Bindungen – sinnvollerweise in enger Abstimmung mit den Antragstellern – nach städtebaupolitischen Gesichtspunkten Baurecht schaffen kann.
Die geplante Errichtung eines Gartenbaubetriebes und einer Pensionspferdehaltung auf der anderen Straßenseite ist demgegenüber mit wenigen Modifikationen für sich genommen genehmigungsfähig, weil es sich insoweit um privilegierte landwirtschafte Außenbereichsvorhaben handelt. Das ist nach intensiver Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Ergebnis der Prüfung des Bauamts. Vor allem ist der Anteil der zusätzlich angebotenen Reittherapie mit einigen im Pensionspferdebetrieb eingestellten Pferden nach den Erkenntnissen des Bauamts nicht so groß, dass es an der erforderlichen Zu- und Unterordnung zum landwirtschaftlichen Charakter des Betriebs fehlen würde.
Dem ursprünglichen Vorhaben hat der Rat der Gemeinde Kranzberg mit knapper Mehrheit zugestimmt. Die Erschließung soll aktuell über einen mit einem Sachverständigen abgestimmten und vollständig von den Antragstellern finanzierten Ausbau der Straße über Gremertshausen erfolgen. Auch für sämtliche notwendigen nicht-kanalgebundenen Entwässerungsanlagen übernehmen die Antragsteller die Kosten.
Es liegt nun an der Antragstellerseite, zu entscheiden, ob und ggf. inwieweit sie das Vorhaben in der ursprünglichen, nur durch Bauleitplanung zu ermöglichenden Form oder in einer modifizierten, aber sofort genehmigungsfähigen Form weiterverfolgt.