Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist mit der neuen Verordnung insbesondere auch im Bereich der Jugendarbeit ergänzt worden. Die Kommunale Jugendarbeit am Landratsamt Freising weist deshalb darauf hin, dass außerschulische Jugendarbeit seit dem 27. Januar weitgehend wieder unter 3G-Bedingungen möglich ist. Folgende Maßnahmen gelten nun in der außerschulischen Jugendarbeit und somit auch für Jugendzentren und die mobile Jugendarbeit.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, dürfen ohne weiteren Test-, Genesenen- oder Impfnachweis an Angeboten der Jugendarbeit teilhaben. Für volljährige Personen gilt weiterhin 2G. Da es sich bei den Angeboten der außerschulischen Jugendarbeit nicht um private Zusammenkünfte handelt, gelten hier auch nicht die Kontaktbeschränkungen, wenn es sich um organisierte Zusammenkünfte handelt.
Für nähere Informationen zu der Umsetzung und zu den Öffnungszeiten können sich Interessierte an die jeweiligen Jungendzentren bzw. Anbieter der außerschulischen Jugendarbeit wenden.