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Aktuelle Hagelschäden: Förderrechtliche Fallstricke beachten!

Laut Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding wurden beim massiven Hagelereignis im Landkreis am vergangenen Montag (20. Juni) viele Kulturen zerstört. In der Folge werden Flächen umgebrochen oder fallen aus der Nutzung. Mancherorts muss auch angefallenes Sturmholz darauf gelagert werden. All das könne zu förderrechtlichen Verwerfungen führen:

"Wird eine Fläche vor dem 23. Juni.2022 umgebrochen, um eine Folgekultur zu säen, ändert das die Hauptfrucht. Dies hat negative Auswirkungen auf die vorgeschriebene Anbaudiversifizierung oder auf Programme, bei denen eine gewisse Fruchtfolge vorgeschrieben ist. Eine Ausnahme gilt für Mais: Mais ist förderrechtlich betrachtet immer Hauptfrucht, egal ob Erst- oder Zweitfrucht. Um insgesamt Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, erst nach dem 23. Juni 2022 umzubrechen. Außerdem wichtig: den Hagelschaden vorab mit Fotos zu dokumentieren.

Weitere Probleme können sich draus ergeben, dass in Folge des Hagelereignisses zum Beispiel die rechtlich vorgeschriebene Ernte nicht oder zu früh stattfindet (großkörnige Leguminosen); auf Maisflächen werden möglicherweise keine Trichogramma zur biologischen Bekämpfung des westlichen Maiswurzelbohrers mehr ausgebracht, weil der Mais zerstört ist. Bei starken Sturmschäden im Wald müssen unter Umständen die vorgeschriebenen ökologische Vorrangflächen als Holzlagerplatz genutzt werden. All das kann Förderkürzungen zur Folge haben. Um solche Kürzungen und andereProbleme zu vermeiden, müssen Landwirte, bei denen sich die Kultur aufgrund des aktuellen Hagelereignisses ändert, binnen 15 Tagen nach dem Schadereignis `Höhere Gewalt´ anmelden und die Nutzungsänderung, die vorzeitige Ernte usw. mitteilen. Dies ist schnell und unbürokratisch unter der Internetanwendung iBalis möglich. Weitere Informationen dazu auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (https://www.aelf-ee.bayern.de)."

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