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Regionalbuslinien im Landkreis Freising

Fahrplanauskunft des MVV

Für bestmögliche und tagesaktuelle Information zu Fahrtmöglichkeiten mit den Regionalbuslinien im Landkreis Freising nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft des MVV (sh. Link). Hier können Sie individuell nach Haltestellen und Liniennummern filtern oder sich eine komplette Route berechnen lassen. Für unterwegs gibt es auch eine MVV-App mit den gleichen Funktionen für alle gängigen Smartphonetypen. Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, Probleme mit einzelnen Verbindungen oder weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Mobilitätskoordinator Marcus Dabitz gerne zur Verfügung. 


Beschwerdemanagement

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist der Landkreis Freising Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV in seinem Kreisgebiet. Wir verstehen das Angebot des öffentlichen Busverkehres nicht nur als Erfüllung gesetzlicher Pflichten, wie z. B. bei der Schülerbeförderung, sondern vielmehr als Angebot der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Freising.

 

Daher ist es in unserem eigenen Interesse, dass unsere Linienbusse nach den jeweils gültigen Fahrplänen und zur Zufriedenheit unserer Fahrgäste verkehren. Sollten Sie aber doch einmal negative Erfahrungen mit dem Linienbusverkehr des MVV machen, gehen wir Ihren Beschwerden gerne nach, um künftig die Qualitätsstandards zu sichern.

 

Wie und wo kann ich mich beschweren?

Grundsätzlich wird eine schriftliche Beschwerde von Ihnen benötigt. 
Diese senden Sie nach Möglichkeit per E-Mail an: oepnv[at]kreis-fs.de
 
Ersatzweise können Sie auch ein Beschwerdeschreiben auf dem Postweg senden an:
Landratsamt Freising
SG 33 - Verkehr
Landshuter Str. 31
85356 Freising
 
Die Beschwerde sollte folgende Punkte umfassen:       

  • Kurze aber deutliche Schilderung des Vorganges
  • Nennung der betroffenen Buslinie bzw. Fahrt
  • Bezeichnung der Haltestelle   
  • Wann hat sich der Vorfall ereignet? (Datum und genaue Uhrzeit)
  • Name und Anschrift der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers (wenn möglich mit Telefonnummer für Rückfragen unsererseits)

 
Was passiert mit Ihrer Beschwerde?
Diese wird nach Eingang eingehend geprüft.
Im Regelfall wird die Beschwerde an das ausführende Verkehrsunternehmen weitergeleitet und dieses hierzu zur Stellungnahme aufgefordert.


Fundsachen in Bus und Bahn

Sollten Sie einmal etwas vergessen haben, können Sie sich zu Fundsachen mit dem jeweiligen Unternehmen Ihrer Linie in Verbindung setzen.

 

Alle weiteren Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der MVV-Homepage.


Betriebskostenzuschüsse / Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen „Gesamtbericht“ über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

 

Der Landkreis Freising ist einer der Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV). Der aktuelle Bericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Landkreis Freising ist ebenstehend abrufbar.


Mobilitätskoordinatoren

Marcus Dabitz

Anna-Lena Seisenberger

Tel.Nr.: 08161/600-328 bzw. -335

Fax: 08161/600-325

E-Mail: oepnv[at]kreis-fs.de

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Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
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