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Katastrophenschutz

 

Zivil- und Katastrophenschutz

Zivil- und Katastrophenschutz sind staatliche und kommunale Aufgaben, mit denen der Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadenslagen wenig Berührung hat. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass eine Stadt oder Gemeinde sowie ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet betroffen sein können. Mögliche Szenarien sind Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze.

 

Aufgaben und Befugnisse

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auf Anforderung Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst- Sach- und Werkleistungen herangezogen werden. Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Es hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Krisenfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf die Krise. 

 

  • Erweiterter und friedensmäßiger Katastrophenschutz (Katastropheneinsätze, Übungen, Notfallpläne)
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
  • Warndienst
  • Zivilmilitärische Zusammenarbeit

 

Einsatzleitung und Führung

Das Landratsamt Freising bestellt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben am Schadensort einen örtlichen Einsatzleiter. Dieser koordiniert und trifft die notwendigen Entscheidungen vor Ort. Er ist gegenüber allen Beteiligten weisungsbefugt. Gleichzeitig tritt im Landratsamt Freising die so genannte Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen. Sie übernimmt die behördliche Führung des Einsatzes. Um sich von kompetenter Seite beraten zu lassen, kann sie je nach Schadenslage Fachleute hinzuziehen. Soweit die im Landkreis vorhandenen Kräfte nicht ausreichen, kann auf dem Wege der Amtshilfe von außerhalb Unterstützung hinzugezogen werden. Ein ähnliches Potential wie im Katastrophenfall ist auch bei größeren Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle einsetzbar.

 

Was ist eigentlich eine Katastrophe?

Wenn das Gesetz von einer Katastrophe spricht, meint es etwas anderes als der tägliche Sprachgebrauch. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich Umkehrung, Zusammenbruch, plötzlicher Wandel und zwar zum Schlechteren. Das Gesetz meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten.Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z.B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Gemein ist diesen Schadensereignissen, dass sie in der Regel unvorhergesehen eintreten und so schnell ablaufen, dass sofort gehandelt werden muss.  

 

Bürgertelefon

Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Freising ein Bürgertelefon eingerichtet und die Nummer bekannt gegeben.

 


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E-Mail:    Katastrophenschutz[at]kreis-fs.de 

 

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Zimmer: 507

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