Vorlesen

Futtermittelüberwachung


Im Bereich Futtermittelüberwachung werden durch einen Veterinärassistenten Futtermittelproben bei tierhaltenden Landwirten und im Landkreis angesiedelten Futtermittelherstellern bzw. -händlern gezogen.
 
________________________________________
 
 
Mitteilungs- und Übermittlungspflicht nach §44a LFGB
Gem. § 44a LFGB ist ein Lebens- oder Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebens- oder Futtermitteln den zuständigen Behörden mitzuteilen.
 
Ergänzend hierzu trat am 1. Mai 2012 die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) in Kraft. Danach haben die Unternehmer nach § 2 Abs. 2 Satz 2 die Pflicht, die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte digitale Datei zu verwenden und digital zu übermitteln. Für den Abruf der aktuellen Meldeformulare folgen Sie bitte nachfolgendem Link:
http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/05_Dioxine/lm_dioxineUndAndere_node.html - Untersuchungsaktivitäten nach §44a LFGB
 
________________________________________
 
 
Informationen zum Thema Futtermittelkontrolle
• Futtermittelhygiene
• Futtermittelüberwachung
• Futtermittelprobenentnahme
• Futtermittelsicherheit
 
 Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
 
 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
 
 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 
 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
 
 
________________________________________
 
 
Registrierung von Futtermittelbetrieben (Regierung von Oberbayern)
•  Ansprechpartner
•  zusätzliche Infos für Landwirte
•  Genehmigungen für Hersteller, Händler und Landwirte
 
________________________________________
 
 
Weitere Informationen
 
• für Futtermittelunternehmer ( gesetzliche Grundlagen)

_________________________________________

Formulare

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle