Photovoltaik
EEG-Umlage und Börsenstrompreis

Die EEG-Umlage ist eine Art Fond, aus dem Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien Anlagen Geld für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten. Die Vergütungshöhe ermittelt sich nach dem Installationsdatum und ist für 20 Jahre fest. Dieser Überschuss-Strom wird vom zuständigen Netzbetreiber „übernommen“ und an der Strombörse EEX in Leipzig vermarktet, während die EEG-Umlage die Differenz zur zugesicherten Vergütung ausgleicht. Wir Stromkunden zahlen in diesen EEG-Fond über unsere Stromrechnung mit ein. 2017 beträgt die zu zahlende Umlage 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Rechenbeispiel:
Vergütung des Anlagenbetreibers: 12,2 Cent / kWh
Börsenpreis am 28.Juli 2017, 9 - 10 Uhr: 3,63 Cent / kWh
12,2 Cent – 3,63 Cent = 8,57 Cent
èDie EEG-Umlage zahlt die fehlende Differenz von 8,57 Cent
Da in Deutschland viele erneuerbare Energien Anlagen gebaut, aber gleichzeitig keine fossilen Kraftwerke abgeschaltet wurden, haben wir einen Stromüberschuss. Diesen Überschuss exportieren wir zu unseren europäischen Nachbarn.
Ab 2025 wird sich die EEG-Umlage erwartungsgemäß wieder reduzieren, wenn die ersten Anlagen mit der alten, sehr hohen Vergütung, nach 20 Jahren Betriebszeit aus dem EEG fallen.
Degression: Wie funktioniert der atmende Deckel?
Vor allem in den Jahren 2011 und 2012 sind viele Photovoltaik-Anlagen gebaut worden, sodass sich die Installationskosten stärker als in den optimistischsten Prognosen angenommen reduziert hatte. In der Folge hatte sich die Politik zu einer drastischen Maßnahme entschieden: Die EEG-Vergütung wurde zum 1. September 2012 von einem Tag auf den anderen um 12 % gesenkt (Standard: 1,5%). Als Folge dieser drastischen Maßnahme sind viele Photovoltaik-Firmen und Installateure vom Markt verschwunden. Damit ein solcher Eingriff nicht mehr notwendig wird, wurde der sog. „Atmende Deckel“ erfunden. Die Höhe der Vergütung ist seitdem vom Zubau im Vorjahreszeitraum anhängig. Wird das Ausbauziel der Bundesregierung erfüllt, circa 2.400 MW PV-Zubau pro Jahr, sinkt die Vergütung für PV-Strom monatlich um 1 %. Wird mehr zugebaut, sinkt die Vergütung stärker, wird weniger zugebaut, sinkt die Vergütung weniger stark.


Preisvorteil
Zwischen September 2015 und März 2017 stagnierte die Vergütung bei 12,3 Cent / kWh. Erst seit April 2017 reduziert sich die Vergütung wieder um 0,25 % monatlich, sodass Anlagen vom Juli 2017 12,2 Cent / kWh erhalten (Stand Juni 2017). Durch diesen niedrigen Zubau haben Anlagenbetreiber, die heute eine PV-Anlage errichten einen Preisvorteil von 1,5 Cent/kWh, als wenn die Ausbauziele erreicht worden wären.
Sonnensteuer und weitere Spartipps
Seit dem EEG 2014 muss für den selbsterzeugten und selbstverbrauchten Photovoltaik-Strom 40 % der EEG-Umlage als sog. „Sonnensteuer“ gezahlt werden. Auf diese Weise möchte die Politik die Last der Energiewende auf möglichst viele Schultern verteilen. Doch glücklicherweise gibt es auch Ausnahmen. Anlagen kleiner 10 kWp (ca. 36 Modulen) sind von der Sonnensteuer befreit und haben für den Eigenverbrauch keine anteilige EEG-Umlage zu entrichten.
In China sind Ende 2016 aufgrund fehlerhafter Prognosen weniger PV-Anlagen installiert worden, als geplant. Dadurch sind die Modulpreise weltweit drastisch gefallen. Dies in Zusammenhang mit steigendem Wirkungsgrad, verbesserten Technologien und hoher Einspeisevergütung macht auch die Einspeisung von PV-Strom wieder lukrativ.
Bei geschickter Auslegung kann eine PV-Dachanlage auch ohne das Finanzamt betrieben werden. Dafür müssen lediglich die Stromgestehungskosten über dem EEG-Vergütungssatz liegen. Auf den noch wirtschaftlichsten Teil, den Eigenverbrauch können keine Steuern erhoben werden. Mehr dazu unter: http://sonnenkraft-freising.de
Und noch ein Praxistipp: Anlagen, welche in der ersten Jahreshälfte installiert werden, erhalten länger eine Vergütung durch das EEG. Denn die EEG-Umlage wird für das Installationsjahr, sowie 20 Folgejahre ausgezahlt. Wenn die Installation beispielsweise im Januar erfolgen würde, werden so insgesamt 20 Jahre und 11 Monate vergütet.
10 Fakten zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen
· Hohe Einspeisevergütung (Juli 2017: 12,2 Cent / kWh)
· Die PV-Installationskosten sind stark gefallen (ca. 1.200 – 1.500 Euro / kWp)
· Keine Eigenverbrauchsbesteuerung bei kleinen Anlagen (< 10 kWp /a*Flurnummer)
· Eigenverbrauch bleibt durch steigende Strompreise besonders interessant
· Stromspeicher sind seit 2015 wirtschaftlich darstellbar (eigenverbrauchsabhängig)
· Bei geschickter Auslegung ist keine Steuererklärung notwendig
· Das Stromnetz im Landkreis Freising kann noch viele Kapazitäten aufnehmen
· Höhere „Renditen“ (= Stromeinsparung) als bei anderen Anlageoptionen
· Sichere Geldanlage (Stromproduktion für 1 bis 2 Cent / kWh nach 20 Jahren)
· „Schwarze Schafe“ unter den Handwerker sind größtenteils „Pleite gegangen“