Asylbewerber im Landkreis Freising
Rund 2.300 Asylbewerber und Bleibeberechtigte aus den verschiedensten Krisenregionen dieser Welt leben derzeit mit uns in unserem Landkreis. Die Unterbringung erfolgt in mehr als 100 Unterkünften, die der Landkreis bereitgestellt hat, sowie in vier Gemeinschaftsunterkünften, die durch die Regierung betrieben werden. Viele Menschen sind auch in privaten Räumlichkeiten untergebracht.
Seit Anfang April 2016 weist die Regierung von Oberbayern den Landkreisen jedoch nur eine geringe Anzahl von Asylbewerbern in die dezentralen Unterbringungen zu. Sofern es zu keiner signifikanten Veränderung der Ankunftszahlen kommt, wird das bis auf weiteres auch grundsätzlich so bleiben.
Das bayerische Kabinett hat 2016 eine Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Statt auf dezentrale Unterbringung wird seither verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte gesetzt. Einige große Unterkünfte wurden gebaut. Im Landkreis Freising betreibt die Regierung je eine Unterkunft in Freising, Moosburg, Langenbach und Zolling.
Informationen für Asylbewerber / Informations for asylum seekers
Flüchtlinge, die neu nach Deutschland kommen, stehen vor vielen Herausforderungen. Mit unseren Informationen wollen wir die Ankunft erleichtern.
Informationen für Ehrenamtliche
Der starke Zustrom von Asylbewerbern vor allem in den Jahren 2015/2016 stellte die Kommunen vor Probleme, die für die Verwaltung allein nicht zu lösen waren. In fast allen Gemeinden, in denen Asylbewerber leben, haben sich Helferkreise gebildet, die den Flüchtlingen im Alltag mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele dieser Helferkreise sind – meist in kleinerer Zahl – bis heute aktiv.
Wie Sie den Asylbewerbern helfen können und was es dabei zu beachten gilt, wird hier beschrieben.
Leistungen für Asylbewerber
Hier finden Sie Informationen über Leistungen, die Asylbewerber vom Landkreis Freising erhalten können. Außerdem sind die Ansprechpartner aus dem zuständigen Sachgebiet Asyl und Flüchtlingsmanagemnet angegeben,
Integrations- und Migrationsberatung
Seit 01.01.2018 ist die neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) in Kraft.
Auf der Grundlage dieser Richtlinie haben im Landkreis Freising Caritas, Diakonie und IN VIA die Integrations- und Migrationsberatung für alle Unterkünfte.
Download
Die zuständigen Ansprechpartner und Beratungsstellen finden Sie hier.
Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber
Anlässlich vielfacher Äußerungen zu Arbeits- und Beschäftigungsverboten bei Asylbewerbern, finden Sie hier die Fakten nochmals zusammengefasst.
Link
Informationen zu Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber
Video über das Engagement ehrenamtlicher Helfer im Landkreis Freising
Eine Vielzahl von Ehrenamtlichen hat sich im gesamten Landkreis zu Helferkreisen zusammengeschlossen. Sie stehen den Neuankömmlingen mit Rat und Tat zur Seite, begleiten sie bei Behördengängen, geben Deutsch-Unterricht und gestalten deren Tag. Dieser kurze Film zeigt einen Ausschnitt aus den vielfältigen Aktionen.
Gut zu wissen...
Informationen von A-Z zum Thema Flüchtlinge
Die wichtigsten Informationen sind hier in Stichworten zusammengefasst: von A wie An-/Abmeldung bei der Gemeinde bis Z wie Zuzahlung bei Medikamenten
Arbeit
Asylbewerber können von Anfang an einer Arbeitsgelegenheit in Form eines 0,80 €-Jobs nachgehen. Nach drei Monaten des Asylverfahrens kann nachrangig eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Asylsozialberatung: Siehe Migrations- und Integrationsberatung
Die Beratung im Landkreis Freising findet für den Bereich Asyl und Migration durch Caritas, Diakonie und InVia statt.
Im Landkreis Freising erhalten Asylbewerber als Sachleistung lediglich die Unterkunft, Heizung und Strom (Geldleistungen werden mit der Bezahlkarte ausbezahlt).
Kostenübernahme kann beim Jugendamt beantragt werden.
Wozu ist sie wichtig? Wie wird's gemacht?
In vielen Häusern im Landkreis wird ehrenamtlicher Deutschunterricht angeboten.
Wo kann sie durchgeführt werden? Welche Unterlagen sind erforderlich?
Antrag auf private Wohnsitznahme
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Newsletter-Archiv
Die bisher veröfftentlichten Newsletter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Hauptamtliche Integrationslotsin
Soziales/Asyl
Sandra Schulenberg
Tel: 08161/600-339
E-Mail: sandra.schulenberg[at]kreis-fs.de
Hier finden Sie die Zuständigkeiten im Bereich Asyl Verwaltung sowie für die Integrations- und Migrationsberatung nach Gemeinden.