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Tollwut

In den meisten westlichen Ländern Europas ist die Tollwut durch umfassende Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere durch die orale Immunisierung der Füchse, getilgt worden. Der letzte in Bayern positiv getestete Fuchs stammt aus dem Jahr 2001. Bayern ist deshalb mit Wirkung vom 28.09.2008 von der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE (Office International des Epizooties) als „frei von terrestrischer Tollwut (RABV)” eingestuft worden.

 

Als Hauptrisikofaktor für die Wiedereinschleppung der Tollwut gilt derzeit der Import von als Haustiere gehaltenen Fleischfressern. Für den Reiseverkehr mit Haustieren sind deshalb eigene gesetzliche Vorschriften der Überwachung in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 998/2003; s. Öffnet externen Link in neuem FensterTier- und Warenverkehr bei Reisen).

 

Zum Nachweis der anhaltenden Tollwutfreiheit in Bayerns Wildtierpopulation ist ein flächendeckendes Tollwut-Monitoring durch die Bundes-Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vorgeschrieben. Gemäß Anlage 1 dieser Verordnung muss eine bestimmte Anzahl verendeter, verhaltensgestörter oder anderweitig auffälliger Füchse der Untersuchung zugeführt werden. Die Jäger sind dabei zur Mitarbeit aufgerufen (s. Leitet Herunterladen der Datei einHinweise und Leitet Herunterladen der Datei einUntersuchungsantrag).

 

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