Gewerblicher Güterkraftverkehr (GüKG)
Zum 21.05.2022 treten Rechtsänderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr in Kraft.
Wenn Sie im grenzüberschreitenden, gewerblichen EU-Verkehr tätig sind, benötigen Sie ab dem 21.05.2022 grundsätzlich bereits bei einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination von mehr als 2,5 Tonnen eine EU-Lizenz.
Hiervon nicht betroffen sind Fahrten mit Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen im Rahmen des Werkverkehrs ins EU-Ausland oder ausschließlich Fahrten innerhalb des Bundesgebietes. Bei gewerblichem Güterkraftverkehr innerhalb des Bundesgebietes bleibt es bei einer Genehmigungspflicht ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Ist Ihr Betriebssitz im Landkreis Freising, dann können Sie die EU-Lizenz in der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Freising beantragen.
Wichtig: Sollten Sie eine EU-Lizenz benötigen, denken Sie bitte daran rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Sie müssen bei entsprechenden Beförderungen ab dem 21.05.2022 im Besitz einer EU-Lizenz sein! Da wir mit einem erhöhten Antragsaufkommen rechnen, ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen.
Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine Genehmigungspflicht bestehen könnte:
Sie betreiben ein Transportunternehmen ausschließlich im Bundesgebiet mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen?
Für Sie hat sich die Rechtslage nicht geändert. Eine Genehmigungspflicht besteht für Sie derzeit nicht.
Sie haben bereits eine EU-Lizenz für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und möchten nun zusätzliche Ausfertigungen für Ihre Kleinfahrzeuge (mehr als 2,5 Tonnen und kleiner 3,5 Tonnen) beantragen?
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Hierfür benötigen wir den Nachweis von entsprechendem Eigenkapital für Ihre Gesamtflotte. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sie betreiben ein Transportunternehmen mit grenzüberschreitendem EU-Verkehr mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen und haben bislang kein EU-Lizenz?
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Sollten Sie bisher keinen Fachkundenachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erworben haben und zum Stichtag 20.08.2020 seit mindestens zehn Jahre diese oder eine ähnliche leitende Tätigkeit ausgeübt haben, kann Ihnen unter Umständen diese Tätigkeit als Fachkundenachweis anerkannt werden. Hierzu benötigen wir entsprechende Nachweise, die geeignet sind diese Tätigkeit zu belegen. Welche Unterlagen hierzu konkret erforderlich sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Antragsverfahrens Unterlagen zur Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und persönlichen Zuverlässigkeit benötigt.
Aufgabenbeschreibung
Zur detaillierten Aufgabenbeschreibung klicken Sie auf den folgenden Link:
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
- Eigenkapitalnachweis
- Führungszeugnis
(behördlich, z. Hd. Herr Bernerth, GüKG; bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(behördlich, z. Hd. Herr Bernerth, GüKG; bei Betriebssitzgemeinde zu beantragen) - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
(beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fax: 0461/316-1650) - Kopie des Sachkundenachweises
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Fahrzeugliste
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei GmbH´s oder Genossenschaften (in Gründung) oder GbR
- Kopie des Gesellschaftsvertrag bzw. nach Eintragung, den Handelsregisterauszug
- Kopie des Geschäftsführervertrages (Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses)
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Organe, wie jeder Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie Gewerbezentralregister für die GmbH
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Güterkraftverkehr und beglaubigte Abschriften der Gemeinschaftslizenz
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Merkblatt erforderliche Unterlagen für Antragstellung einer Fahrerbescheinigung
Verlusterklärung
Antrag bei Betriebssitzverlegung
Merkblatt für zusätzliche Erlaubnis / Lizenz
vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit Sie sich nicht umsonst auf den Weg machen und Ihre Wartezeiten verkürzt werden! Vielen Dank.
Ansprechpartner
Steinkaserne, Zi.Nr. N.04: General-von-Stein Str. 1, 85356 Freising
Herr Bernerth
Tel.: 08161/600-333 43
E-Mail: verkehr[at]kreis-fs.de