Zulassung mit historisches Kennzeichen
(Voraussetzung: Erstzulassung muss 30 Jahre zurückliegen)
Für die Zuteilung des historischen Kennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Abmeldebescheinigung / Nachweis der Außerbetriebssetzung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- Gutachten gem. § 23 StVZO eines a.a. Sachverständigen (Feststellung des Originalzustandes)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf der die Zulassung durchgeführt werden soll
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular)
- Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
- Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
Zusätzlich bei Personenfirmen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug