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Fahrgastbeförderung (P-Schein/Taxischein)

► Grundsätzliches & Information:

Wer gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (auch als "Taxischein" oder "P-Schein" bekannt). Fahrzeugführer, die im Besitz der Klasse D oder D1 sind, benötigen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

 

Voraussetzungen für die Erteilung sind:

 

  • mind. 21 Jahre alt (bei Ausstellung nur für Krankenwagen 19 Jahre)
  • deutscher EU-Kartenführerschein (Haben Sie noch einen ausländischen Führerschein? ► Hier zum Umtausch.)
  • Besitz der Klasse B (oder entsprechend) seit mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre (anerkannt werden auch vergleichbare Fahrerlaubnisse aus EU- und ERW-Ländern und den Ländern der Anlage 11 FeV)

 

Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. 

 

Tipp: Bitte beantragen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung frühzeitig und bedenken Wartezeiten bei der Terminierung von ärztlichen Untersuchungen. Eine Verlängerung kann bis zu 6 Monate vor Fristablauf beantragt werden. 

 


► Fachkundeprüfung:

Ab dem 01.08.2021 sind Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich maßgebliche Änderungen für den Erwerb der Fahrgastbeförderung:

 

  • Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 47 Abs. 4 Nr. 7 FeV ist abgeschafft.
  • Für neu zu erteilende Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ist ein Nachweis der Fachkunde erforderlich. Die Inhalte des Fachkundenachweises wurden noch nicht festgelegt, es gibt zunächst folgende Übergangsregelung:
    • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein/P-Schein) wird unter der sog. auflösenden Bedingung erteilt. D.h. sobald festgelegt wurde, was der Fachkundenachweis ist und wie er erbracht wird, haben Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Jahr die Möglichkeit den Fachkundenachweis bei der entsprechenden Behörde nachzuweisen. Tun sie das nicht, erlischt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach diesem Jahr.

 


► Antragsstellung & Antragsunterlagen:

Benutzen Sie bitte unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.

Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Hier drucken

 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.

 

Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.


► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:

Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.

 

Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.

 


► Erhalt des Führerscheins

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten bei uns abholen können. Mit diesem Schreiben können Sie schon frühzeitig online einen ►Termin zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

 

Bitte mitbringen:               

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Führerschein im Original
  • falls vorhanden: bisheriger Fahrgastschein im Original

 

Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:                 

  • Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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