Ausnahme vom Mindestalter der Klasse L/T
► Grundsätzliches & Information:
Grundsätzlich kommt eine Ausnahme zur Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters nur dann in Frage, wenn einige, streng geprüfte Umstände und Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Antrag wird als Einzelfall behandelt und bewertet.
Eine Ausnahme für die Klasse T wird bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beschränkt auf die Fahrerlaubnisklasse L sowie einen Umkreis von 5 Kilometern ab der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Daher beinhaltet die Ausnahme auch nicht die Fahrerlaubnisklasse AM. Diese wird zusammen mit der Klasse T erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt. Sollte die Klasse AM bereits vorher benötigt werden, ist ein zusätzlicher Antrag über eine Fahrschule zu stellen und anschließend eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Ausnahmen vom Mindestalter setzen vor allem voraus, dass die körperliche und geistige, besonders charakterliche Reife des Jugendlichen ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Klasse bereits vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze geeignet erscheinen lässt. Zu diesem Zweck wird vom Antragsteller grundsätzlich stets die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) verlangt.
Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Eine Ausbildung oder Fahrprüfung kann unter gewissen Umständen und mit bestimmten Voraussetzungen dennoch in einem anderen Landkreis stattfinden.
► Voraussetzungen & vorliegende Umstände
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn ersichtlich ist, weshalb die Mitarbeit im familiären Betrieb erforderlich ist und deshalb ein besonderer Härtefall vorliegt. Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung der vorzeitigen Fahrerlaubnis Klasse T (beschränkt auf Klasse L) vorliegen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Landwirtschaftlicher Betrieb der Eltern (Nachweis mittels aktuellem Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft)
- Ausführliche Begründung des Härtefalls
Diese Umstände müssen bei der Antragsstellung immer möglichst genau belegt und entsprechend geprüft werden (z.B. durch Bestätigungen der Schule/ des Betriebs, Fahrpläne, usw.).
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Benutzen Sie immer die Antragsunterlagen der entsprechenden Behörde, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.
Antrag auf Erteilung bzw Erweitung mit Ausnahme vom Mindestalter
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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Anträge immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.
Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.
► Gebühren:
Für die Genehmigung bzw. Ablehnung der Ausnahme vom Mindestalter wird eine Gebühr von 75,00 € erhoben. Zusätzlich wird bei Genehmigung eine Gebühr von 25,60 € für die Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens erhoben.
Die Gebühren für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bleiben zusätzlich bestehen.
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.