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Veranstaltungen

Aufgabenbeschreibung

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Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Infos für Vereine

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträge
    • für Kreisstraßen: Formular
    • für Bundes- und Staatsstraßen: Bitte wenden Sie sich hierfür an das Staatliche Bauamt Freising.
  • Lageplan, aus dem der Streckenverlauf der Veranstaltung ersichtlich ist bzw. der Ort der Veranstaltung hervorgeht
  • Kann eine Veranstaltung nur unter einer Straßensperrung erfolgen, ist vom Veranstalter ein geeigneter Umleitungsplan vorzuschlagen
  • Freistellungserklärung (Veranstaltererklärung)
  • Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • bei motorsportlichen Veranstaltung die erforderliche Fahrerlizenzen bzw. Versicherungen

Wallfahrten

Kirchliche Veranstaltungen, die über das ortsübliche Maß hinausgehen sind spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen, in der die Veranstaltung beginnen soll.
Es handelt sich bei der Antragstellung um ein vereinfachtes Verfahren.

 

Erforderliche Unterlagen für Wallfahrten

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Streckenverlaufsskizze mit ggf. Zeitangaben
  • Versicherungsbestätigung

Brauchtumsveranstaltung

"Für den Faschingszug dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die verkehrs- und betriebssicher sind. Für Fahrzeuge, für die gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ein Gutachten vorzulegen ist, hat sich der Veranstalter durch die Unterschrift einer beziehungsweise eines Verantwortlichen bestätigen zu lassen,dass die Fahrzeuge nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurden. Das Gutachten, sowie die Bestätigung sind dem Landratsamt Freising innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung durch den Veranstalter vorzulegen.Für Fahrzeuge, für die gem. § 1 Abs. 1a Satz 1 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kein Gutachten vorgelegt wurde, hat sich der Veranstalter ebenfalls durch eine Unterschrift der oder des Verantwortlichen bestätigen zu lassen, dass für das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besteht Die Bestätigung ist dem Landratsamt Freising innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung vorzulegen."

 

Ein Gutachten für eine Brauchtumsveranstaltung kann nur der TÜV ausstellen!

 
Sollte ein Fahrzeug, das an einer Brauchtumsveranstaltung teilnimmt und eine Ausnahmegenehmigung nach §29 Abs. 3 StVO benötigen, verweisen wir auf unserer Homepage auf folgenden Link:

Weiterführende Informationen

Formulare

Merkblatt zweite Verordnung-Brauchtumsveranstaltung
Zweite Verordnung Brauchtumsveranstaltung: 01.03.2007 sowie 13.06.2013

Ansprechpartner

Neubau, Zi.Nr. 537:

Frau Widmann

E-Mail: verkehr[at]kreis-fs.de

Tel.Nr.: 08161/600-360

Bürgerservice Kontakt

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