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Personenbeförderung (PBefG)

Aufgabenbeschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht.


Man unterscheidet zwischen:

 

  • Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxiordnung, Taxitarifordnung und Allgemeinverfügungen.
  • Verkehr mit Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.

    Für die Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
     
    • Persönliche Zuverlässigkeit
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Fachliche Eignung


Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung im Verkehr mit Taxen oder Mietwagen
  • Eigenkapitalnachweis
  • Führungszeugnis (behördlich, z. Hd. Frau Klossek, PBefG; bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (behördlich, z. Hd. Frau Klossek, PBefG; bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Bescheinigung über die fachliche Eignung (IHK-Prüfung) in Kopie
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Minijobzentrale/Knappschaft
  • Gewerbeanmeldung

Zusätzlich bei GmbH´s oder Genossenschaften (in Gründung) oder GbR

  • Kopie des Gesellschaftsvertrag bzw. nach Eintragung, den Handelsregisterauszug
  • Kopie des Geschäftsführervertrages (Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses)
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Organe, wie jeder Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie Gewerbezentralregister für die GmbH

Formulare und Merkblätter

Ansprechpartner

Neubau, Zi.Nr. 537:

Frau Klossek

E-Mail: verkehr[at]kreis-fs.de

Tel.Nr.: 08161/600-307

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