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Wiederzulassung auf den selben Fahrzeughalter

Bei Zulassungen nach einer Außerbetriebssetzung auf den selben Fahrzeughalter müssen folgende Unterlagen 

der Kfz.-Zulassungsbehörde vorgelegt werden:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) 
  • gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
  • gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
  • Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlichzum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer

  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)

  • eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder zur Bestempelung

 

Zusätzlich bei Personenfirmen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers 
  • Gewerbeanmeldung

 

Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

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