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Verlust des Fahrzeugbriefes/ Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei Verlust des Fahrzeugbriefes /Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt notwendig:

 

  • Abgabe bei einem Notar oder in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde
  • persönliche Vorsprache
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

Hinweise

Die Versicherung an Eides Statt wird von der Person abverlangt, die den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.

Sollte der Verlierer nicht gleichzeitig der eingetragene Fahrzeughalter sein, muss eine Bestätigung über die Übergabe des Fahrzeugbriefes vom Fahrzeughalter vorgelegt werden.

Ist die Person nicht bekannt, die den Verlust zu verantworten hat, so muss der Fahrzeughalter (bei Firmen die/der Geschäftsführer/in) die Eidesstattliche Versicherung ablegen.

Die Aufbietungsfrist des verlorenen Dokumentes dauert zwischen 2 und 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist kann keine Zulassung oder Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgen

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