Übersicht der Vorgänge/ Zulassungsnavigator
Eine Zulassung ist seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung 2007 nur noch ausschließlich auf den Hauptwohnsitz möglich.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (alt) / Zulassungsbescheinigung II (neu)
- Fahrzeugschein (alt) / Zulassungsbescheinigung I (Vorderseite)Zulassungsbescheinigung I (Rückseite) (neu)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung - eVB-Nr. (früher Doppelkarte)
- gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Vollmacht (Formular) mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular)
- Bei der Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Kaufvertrag bei Import Fahrzeugen
Sollten Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere sein, so werden sie gleichzeitig zu Ihrem beantragten Vorgang gegen die EU - Papiere ausgetauscht.
Weiterführende Informationen
Was wollen Sie machen?
Die einzelnen Vorgänge sind für Sie hier noch einmal aufgeführt. Sollten Sie dennoch Fragen zu speziellen Zulassungen haben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 08161 / 600 302 od. 305 zur Verfügung.