Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Für KFZ-Handel
Für die Zuteilung von roten Kennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) zur wiederkehrenden Verwendung (§ 16 FZV)
- Führungszeugnis (zu beantragen bei ihrer Gemeinde)
gem. § 30, Abs. 5 BZRG (zur Vorlage bei Behörden) - Auszug aus dem Punkte-Verkehrszentralregister von Flensburg, kann
via Internet beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden www.kba.de
Hinweise
- Bei der Erstbeantragung bzw. Aushändigung muß der Antragsteller persönlich in der KFZ-Zulassungsbehörde vorsprechen!
- vor Zuteilung der roten Kennzeichen, muß bei mehreren Geschäftsführern
eine Person schriftlich benannt werden, die als verantwortliche Person bei uns eingetragen wird (z.B. bei GmbH usw.) und von der auch die Führungszeugnisse benötigt werden