Fahrzeugzulassungen auf Minderjährige
Hinweis: Die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist ab sofort nur noch bei behinderten Kindern (wegen Kfz.-Steuervergünstigungen) möglich, oder bei Fahrzeugarten, die man schon ab 16 Jahren fahren kann (Leichtkraftrad, etc.).
Bei begleitendem Fahren ab 17 Jahren muss der Halter die Prüfbescheinigung hierüber vorlegen (rosa DIN A4, ausgestellt von der Fahrerlaubnisbehörde).
Bei Zulassungen auf Minderjährige werden zuzsätzlich zu den erforderlichen Unterlagen des Vorgangs benötigt:
Einverständniserklärung, Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer mit Unterschrift beider Elternteile
- gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
gültiger Personalausweis oder Reisepass der/des Minderjährigen
Bei Alleinerziehenden: Sorgerechts- oder Gerichtsbeschluß, Negativzeugnis
Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!